Aufhebungsvertrag erhalten obwohl der Vertrag ausläuft?


01.08.2024, 13:13

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01.08.2024, 13:17

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4 Antworten

mal die ganzen in der Situation vorhandenen rechtlich fragwürdigen bis unzulässigen Punkte....

Ich brauche nun für das Arbeitsamt eine Bescheinigung, dass ich vor zwei Jahren etwa im Betrieb gemeldet war.

geht das nicht aus deinen Abrechnungen bereits hervor, die du ja für die Zeit haben müsstest?

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Und nun zu den seltsamen Punkten....

Ich habe einen Ausbildungsaufhebungsvertrag bekommen

Einen Ausbildung-Aufhebungsvertrag kann man nur bekommen, wenn man einen Ausbildungsvertrag hat.
Heisst also, dass dein "Arbeitgeber" tatsächlich dein Ausbildender ist. Das nur, um die Sache mal informationstechnisch gerade zu biegen.

und zum 31.7.2024 ist mein Vertrag ausgelaufen.

Ein Ausbildungsvertrag läuft genau genommen nicht aus, sondern endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. (Einschränkung: du hast bis zu zwei Wiederholungstermine, die jeweils weitere 6 Monate zum Vertrag hinzufügen. Der Vertrag kann also bis zu einem Jahr länger laufen als im Vertrag angegeben. Ob durch die lange Krankheit hier der ursprüngliche Termin als nicht teilgenommen gewertet wird oder ob der erste Versuch dann zum nächsten Termin erst gewertet wird, müsste man nachlesen. Da bin ich mir nicht sicher.)

Da du jetzt ein Jahr krank warst, stellt sich die Frage, ob du die Abschlussprüfung verbaut hast oder ob du an dieser gar nicht teilnehmen konntest..... (beides ist "nicht bestanden".)
Hast du bestanden, ist der Vertrag damit beendet und es bedarf keines Aufhebungsvertrages.
Hast du die Abschlussprüfung nicht bestanden oder gar nicht mitgemacht, wird der Vertrag sich automatisch um wenigstens 6 Monate verlängern, damit du an der nächsten Prüfung teilnehmen kannst. In dem Fall "warst" du nicht nur bei dem Unternehmen gemeldet, sondern bist es immer noch. Und nur dann macht ein Aufhebungsvertrag für das Unternehmen auch einen Sinn, denn damit sagen sie dir, dass sie die Ausbildung nicht fortsetzen wollen.

seit heute ist der Vertrag ja ausgelaufen,

Siehe die gerade genannten Punkte: Entweder hast du die Prüfung bestanden, dann ist der Vertrag mit Bestehen der Prüfung Geschichte, oder du hast die Prüfung nicht bestanden/nicht abgelegt, dann verlängert sich der Ausbildungsvertrag und kann nicht abgelaufen sein. Das im Ausbildungsvertrag eingetragene Datum ist ein voraussichtliches Enddatum, kein Absolutes!

Ich war schon beim Arbeitsamt und die meinten zu mir ich soll den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben,

Womit klar ist, dass du die Ausbildung nicht bestanden haben kannst und der Ausbildungsvertrag weiterhin in Kraft ist. Dein nächster Prüfungstermin wird dann in rund 6 Monaten sein - wenn du daran teilnehmen willst - und so lange ist auch das Unternehmen an die Ausbildung gebunden.

Denn sonst hätte das Arbeitsamt/Jobcenter dir nicht mitgeteilt, du sollst den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.


Rheinflip  01.08.2024, 15:21

Falsch. Der Ausbildungvertrag endet zum vertraglichen Datum, wenn nichts anderes vereinbart wird. Wie es nach Gesundung weitergeht, muss mit der Kammer und ggf Betrieb geklärt werden.

So lange es die prüfungen nicht angetreten worden sind kann man nicht über bestehen oder nicht bestehen sprechen.

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bastibasti1999 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 14:28

Und es ändert doch auch nichts an der Tatsache, dass sie mir eine Bescheinigung ausstellen müssen oder?

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bastibasti1999 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 14:25

Wenn ich aber den Vertrag als beendet erkläre, sodass er zum 31.07.2024 ausläuft, werde ich dann trotzdem vom Amt für 3 Monate gesperrt wegen dem alg?

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind nach Arbeitsförderungsgesetz verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit zeitnah vollständig, wahrheitsgemäss und ohnr weitere kosten auszustellen.

In bezug auf Aufhebungsvertrag ist Ihnen ein Irrrtum unterlaufen, der befristete Arbeitsvertrag ist bereits ausgelaufen.

Vielen Dank für die schnelle Erledigung dieser Angelegenheit

Mfg vchvv


bastibasti1999 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 13:24

Da bin ich so frech und übernehme das einfach, vielen Dank!

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was sind meine Rechte?

Die erfährst Du von einem Fachanwalt für Arbeits- bzw. für Sozialrecht :)

zum 31.7.2024 ist mein Vertrag ausgelaufen.

Dann braucht es keinen Aufhebungsvertrag.

Wenn der Vertrag regulär auslief, muß der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung ausstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Nein,

Ich kann so eine Bescheinigung erst bekommen, sobald ich den Aufhebungsvertrag unterschrieben haben.
ist dies rechtens?

das ist natürlich NICHT rechtens. Ein Aufhebungsvertrag bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien. Wenn DU als Azubi diesem Vertrag nicht zustimmst, gelten damit natürlich weiterhin die Vereinbarungen Deines ursprünglichen Ausbildungsvertrages.

Daher bloß nicht dem Aufhebungsvertrag zustimmen und Deinen Betrieb ganz im Gegenteil auf seine Mitwirkungspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit zur Ausstellung der angeforderten Arbeitsbescheinigung verweisen.


bastibasti1999 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 13:14

seit heute ist der Vertrag ja ausgelaufen, die drängen mich aber cirka seit einem Monat, dass ich ihn unterzeichne..

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bastibasti1999 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 13:14
@bastibasti1999

Aber nun ist es doch sowieso schon geschehen oder? Ein Aufhebungsvertrag ist doch nun ungültig oder?

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Gnurfy  01.08.2024, 13:23
@bastibasti1999

Damit ist und bleibt Dein ursprünglicher Ausbildungsvertrag für den Betrieb halt bindend in allen Pflichten.

Biete Deinem EX-Ausbildungsbetrieb dann mal ganz freundlich an, dass sie sich bei fortgesetzter Verweigerung der auszustellenden Arbeitsbescheinigung ganz schnell mal auf Dein Bestreben mit der Rechtsabteilung der Agentur für Arbeit auseinanderzusetzen haben würde.

Grund: Dein ursprünglicher Ausbildungsvertrag war und ist so lange rechtswirksam, wie er nicht einseitig ordentlich oder außerordentlich zu einem früheren Zeitpunkt mal bereits gekündigt wurde.

Dieses scheint nie der Fall gewesen zu sein, denn sonst würde Dir der Betrieb jetzt nicht nachträglich einen Aufhebungsvertrag unterjubeln wollen.

Somit warst Du bis zum 31.07.2024 vertraglich in diesem Betrieb als Azubi eingestellt, und daran gibt es dann auch nichts zu rütteln.

Und noch mal: UNTERSCHREIBE NICHT DIESEN Aufhebungsvertrag.

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bastibasti1999 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 13:31
@Gnurfy

Alles klar, werde ich nicht.

Ich bedanke mich vielmals!!

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