Aufgequollener Boden in der Mietwohnung?

4 Antworten

Bestreite ein Eigenverschulden. Der Vermieter müsste dieses nachweisen.

Im Übrigen: Es dürfte nur der Zeitwert ersetzt verlangt werden. Bei Liegezeit von 10 Jahren ist der gleich Null.

Außerdem: Mit der Kaution dürfen nur unstrittige Forderungen aufgerecnet werden.

Ich vermute, dem Vermieter war das Problem von Anfang an bekannt, sonst hätte er jetzt nicht gezielt unter den Sessel geschaut. Er will sich an dir gesund stoßen und auf deine Kosten einen neuen Belag beschaffen.


MichMi 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 13:51

Vielen Dank, das vermute ich auch..

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  1. Die Privathaftpflichtversicherung einschalten, die Schadensersatzforderung melden und denen mitteilen, dass Du nicht der Ansicht bist, dass der Boden in der Zeit aufgequollen ist, als Du drin gewohnt hast. Es ist dann Sache der Versicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
  2. Wie lange lag der Boden schon in dieser Wohnung? Wenn, dann bekommt der Vermieter nur den Zeitwert erstattet. Wenn der Boden älter als 10 Jahre ist, bekommt er bei Laminat gar nichts mehr.
  3. Wenn die Versicherung die Schadensübernahme ganz oder teilweise ablehnt und der Vermieter zieht sich seinen vermeintlichen Schaden von der Kaution ab, musst Du ggf. auf Rückzahlung klagen. Wiederum ist es die Haftpflichtversicherung, die den Prozess führen muss und dabei wie eine Rechtsschutzversicherung wirkt.

Du hättest grundlegend einmal wachsam durch die Wohnung gehen müssen bevor du den Vertrag unterschrieben hast, denn ich bin mir sicher darin ist ein Passus wie „ ich habe die Wohnung in intakten Zustand erhalten…“

Jetzt etwas dagegen zu tun wird sehr schwierig.

Der Schaden könnte z.B. entstanden sein wenn Getränke ausgelaufen sind. Fand denn so etwas wie eine Übergabe statt als du eingezogen bist?


MichMi 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 13:29

Ja, eine Übergabe fand statt, nur bin ich nicht auf die Idee gekommen unter dem Sessel zu schauen... Getränke sind nicht ausgelaufen ...

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