Abnutzung Laminat?
Folgendes:
Mietwohnung eingezogen, Küche vom Vormieter übernommen,durch Neuanschaffung bestehende Küche abmontiert.
Der Küchenbereich ist mit Laminat ausgelegt, dieser lag schon vor mir drin.
Nach Abmontage der Schock:
Der Laminat ist voller schwarzem, tief eingefressenen Dreck. Dazu Risse an vereinzelten Stellen sowie alte vergammelte Lebensmittel. Eine Fußleiste ist aufgequollen und weist Dellen auf. Es muss Feuchtigkeit in den Boden gekommen sein, die Stelle war komplett nass. Im ganzem ist der Laminat an der Stelle komplett abgenutzt und ekelig.
Fotos gemacht, VM kontaktiert. Dieser schickt darauf eine Putzfrau. Dadurch ist das Hauptproblem-der völlig abgenutzte Laminat nicht behoben und der Dreck immer noch da. Kann man in dem Fall vom VM verlangen, dass die Stelle mit neuem Laminat verlegt wird? Dieser verweigert eine Neuverlegung. Den Bereich konnte bei Übergabe logischerweise nicht eingesehen werden und der Schaden wurde von Vormieter verursacht.
Dieser redet das Problem klein und bleibt bei der Putzkolonne.
1 Antwort
Zunächst wäre erst einmal zu klären , ob es dem Vormieter grundlegend mit wenigen Handgriffen möglich gewesen wäre , durch Abnahme etwaiger Sockelleisten regelmäßig auch mal unter der Küchenzeile zu kontrollieren und reinigen , und ob eine Begutachtung durch den Vermieter bei Wohnungsabnahme ebenfalls entsprechend einfach möglich gewesen wäre .
Frage # 2 wäre nach dem Schadensverursacher , bzw. ob der Vermieter Deinem Vormieter da im Nachgang eindeutig Selbstverschulden durch unsachgemäßen Gebrauch ( noch ) nachweisen konnte . Das wird ggf. schwierig , zeitaufwendig, kostenriskant und daher vermutlich vom Vermieter nicht mehr zu klären gewollt .
Frage #3 wäre der verbleibende Restnutzungs-Zeitwert des Laminats , wozu man dann erst mal herausfinden müßte , wann der Belag verlegt wurde , und welchen Qualitätsstandards / Güteklassen der Belag mal entsprach . Danach richtet sich der prozentuale Wertabschreibungsanteil pro Jahr . ( bei einfachster Qualität wären das ~ 10% p.A. , bei bester Qualität bis herab zu etwa 4-5 % p.A. )
Frage #4 : lohnt sich der Aufwand noch für den Vermieter und bekommt er noch Paneele mit identischem Muster und passenden Verbindungspassungen ? Auch da könnte sein Interresse an Schadensbehebung entsprechend sinken .
Im Bestfall erörtert Ihr je nach Sachwert mal vor Ort , ob eine reine Entfernung der beschädigten Dielen nicht passgenau ( verdeckend ) für Eure neu geplante EBK auf Kosten und in Eigeninitiative des Vermieters möglich wäre , wenn man es nach Aufbau eurer neuen EBK ansonsten auch nicht mehr sichtbar wäre .
Damit wäret Ihr Rott und Gammel in der Wohnung unter der Küchenzeile los , und der Vermieter hätte erst mal wenig Kosten und Aufwand . Die Küchenzeile an sich muß ja nicht auf Laminatboden aufgebaut werden , sondern kann auch auf dem blanken Ursprungsboden stehen . ( etwaige Oberflächenversiegelung des Bodens muß der VM dann auch selbst vornehmen )
Gerne geschehen und viel Erfolg für eine gütliche Einigung mit dem Vermieter . 😉
Danke für die ausführliche Antwort! Sind gute Ansätze bei und bringen mich ein Stück weiter.