Bei Auszug aus Mietwohnung Boden ersetzen?
Ich löse derzeit die Mietwohnung meiner Mutter auf, in der sie 40 Jahre gelebt hat. Zuerst meinte die Vermieterin, ich müsse den 40 Jahre alten Teppich entfernen und Laminat oder Vinyl verlegen, da ursprünglich dort ein solcher Bodenbelag gelegen hätte. Das stimmt jedoch nicht, da lag immer schon ein Teppich - was ich aber nicht beweisen kann. Nun bietet sie an, der Nachmieter würde die Kücheneinrichtung übernehmen (anscheinend ohne finanziellen Ausgleich) und ich müsste einen neuen Boden lediglich kaufen und bereitstellen. Verlegen würde ihn dann der Nachmieter. Bin ich zu so etwas verpflichtet?
2 Antworten
Nein. Ein Bodenbelag verschleißt und nach 40 Jahren ist der mehr als ausgeglichen durch Mietzahlungen. Allein wenn auf den blanken vermieteten Boden ein Belag durch Euch drauf kam, kann sie auf dessen Entfernung pochen. Kauf der bloß keinen neuen Belag!
Du musst nichts beweisen. Der Vermieter muss es beweisen. Also würde ich das ablehnen und fertig. Die Küche musst du auch nicht kostenlos abgeben. Das ist alleine deine Entscheidung. Du kannst sie auch wegschmeißen. Wie du eben willst.
Das Gesetz sagt nur, dass du den Teppich gründlich reinigen musst. Sonst nichts.