Bei Auszug aus Mietwohnung Boden ersetzen?

2 Antworten

Nein. Ein Bodenbelag verschleißt und nach 40 Jahren ist der mehr als ausgeglichen durch Mietzahlungen. Allein wenn auf den blanken vermieteten Boden ein Belag durch Euch drauf kam, kann sie auf dessen Entfernung pochen. Kauf der bloß keinen neuen Belag!

Du musst nichts beweisen. Der Vermieter muss es beweisen. Also würde ich das ablehnen und fertig. Die Küche musst du auch nicht kostenlos abgeben. Das ist alleine deine Entscheidung. Du kannst sie auch wegschmeißen. Wie du eben willst.

Das Gesetz sagt nur, dass du den Teppich gründlich reinigen musst. Sonst nichts.

Woher ich das weiß:Hobby – Heimwerker, Bastler, Reparierer, Erfinder, Gartenfreund