Laminat Boden bei Auszug mitnehmen oder nicht?
Vor über 16 Jahren sind wir in unsere Mietwohnung gezogen. Die Vormieter hatten in mehreren Zimmern gerade erst Laminat gelegt und wollten von uns dafür Geld haben. Ich hab das mit dem Vermieter besprochen und er sagte, das müssen wir nicht, es wäre seine Sache. Nach zehn Jahren habe ich auch im Schlafzimmer die Auslegware gegen Laminat getauscht auf meine Kosten, da der Teppich hinüber war. Nun müssen wir umziehen und ich könnte das Laminat für die neue Wohnung gebrauchen.
Leider weiß ich nicht, ob die damaligen Mieter von meinem Exfreund oder vom Vermieter oder von niemandem Geld bekommen haben. Ich habe die Dame der ehemaligen Mieter mal getroffen und sie drauf angesprochen aber da es solange her war, wusste sie es auch nicht mehr.
Wie ist nun die Lage :
1.) für den von mir gelegten Laminat in einem Zimmer ( vorher war Auslegware drin, die der Vermieter bei unserem Einzug verlegen ließ)
2.) für den Rest Laminat, der vom Vormieter verlegt wurde, falls er eine Ausgleichszahlung vom Vermieter bekommen hätte
3.) ….wie 2. nur falls er die Zahlung von uns bekommen hätte
4.) ….wie 2. nur falls er gar keine Ausgleichszahlung bekommen hätte
PS: Den Vermieter kann ich nicht fragen, da wir nicht im guten auseinandergehen ( er hat auch meine letzten beiden Nebenkostenguthaben von über tausend Euro bisher nicht rausgerückt und noch paar andere Sachen…das steht aber auf einem anderen Blatt…
Vielen Dank für Eure Hilfe !
6 Antworten
Zu 1.
Wenn vorher Auslegeware drin war, kann der Vermieter verlangen, dass nachher ebenfalls Auslegeware drin ist. Was hier auf jeden Fall nicht geht, ist, dass plötzlich hat kein Bodenbelag mehr da ist.
Dass der Teppich best 16 Jahren Miete nicht mehr neu ist, kann mit der normalen Benutzung begründet werden. Ist der Teppich durch normale Abnutzung unbrauchbar geworden, ist der Austausch Sache des Vermieters. In dem Fall hättet ihr damals den Vermieter darauf ansprechen müssen. Wenn der Teppich Schäden durch Haustiere, durch Bastelarbeiten oder Brandflecken hat oder wenn er Flecken hat, ist die Beseitigung dieser Mängel Sache des Mieters. Wenn der gesamte Teppich fehlt, ist dies somit auch keine normale Benutzung der Mietsache und die Wiederherstellung somit Sache des Mieters. Lediglich, wenn er vom Vermieter eine Zusicherung habt, dass der Austausch in Ordnung ist und nicht rückgängig gemacht werden muss, hat er nicht mehr das Recht eine Wiederherstellung zu fordern. Möchte der Nachmieter in dem Raum ebenfalls Laminat, könnt ihr mir diesem auch vereinbaren, dass er das Laminat von euch (mit oder ohne Zahlung) übernimmt. In dem Fall wäre er am Ende seines Mietverhältnisses in eurer jetzigen Situation und müsste ggf. die Wiederherstellung vornehmen (lassen).
Kurz: Wenn der Mieter eine Wiederherstellung verlangt, müsst ihr das Laminat gegen Teppich austauschen. Ihr könnt das auch freiwillig machen. Diesen Zustand könnt ihr auch an euren Nachmittag übergeben - wenn er das möchte. Ihr könnt aber nicht dass Laminat mitnehmen und den Raum ohne Bodenbelag übergeben.
Zu 2.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Hat der Vermieter das Eigentum am Laminat übernommen (mit oder ohne Zahlung), ist das Laminat Teil der Mietsache und wird so behandelt als hätte es der Vermieter verlegt. Ihr müsst es also in diesem Fall da lassen.
Habt ihr das Eigentum übernommen (mit oder ohne Zahlung), ist das Laminat erstmal euer Laminat. In diesem Fall ist es möglich, dass ihr einen Passus im Mietvertrag habt, dass ihr die Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes von eurem Vormieter übernehmt. In dem Fall wäre die Situation genauso wie bei 1.
Ohne diesen Passus denke ich, dass ihr das Laminat ohne eine Wiederherstellung des ursprünglichen Bodens mitnehmen könnt. Da würde ich mich an eurer Stelle allerdings vorher bei einem Mieterschutzbund erkundigen. Normalerweise ist die Frage beim Auszug immer, ob man den selbst verlegten Boden rausreißen muss oder nicht. Zudem halte ich diese Konstellation für sehr unwahrscheinlich, denn wahrscheinlich habt ihr ja kein Dokument, dass explizit besagt, dass ihr Eigentümer des Bodenbelags seid.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dann werde ich wohl einfach alles drin lassen, da ich tatsächlich keinen Nachweis habe und es wohl auch nicht mehr genau herausbekomme, wem es nun gehört. Beim Schlafzimmer bin ich mir nicht mehr sicher, ob es eine Absprache gab …jedenfalls nichts schriftliches. Aber wir konnten bei Einzug ja auch auswählen, ob Laminat oder Teppich. Dann hoffe ich, wird er da kein Theater machen. Einen Nachmieter wird es erstmal nicht geben, da die Wohnung erstmal renoviert wird ( neue Heizungen, Bad usw ). VG
Erstens stellt sich die Frage wem er gehört? Zweitens, selbst wenn er Dir gehört, was willst Du damit? Es ist eher unwahrscheinlich, dass er in Deine neue Wohnung passt. also hast Du nur die Entsorgung an der Backe....
Ich gehe Mal davon aus, dass es sich um einen mit dem Boden verklebten Boden aus
In der Regel kann man den Boden nicht einfach so anders wieder einbauen. Zudem sieht der Boden da wo man ihn weggemacht hat danach nicht mehr schön aus.
Hatte der Vermieter ursprünglich einen anderen Boden im Haus und hat er euch den Umbau nicht genehmigt, müsst ihr den ursprünglichen Zustand wiederherstellen oder der Vermieter kann es auf eure Kosten machen. Da es gut möglich ist, dass der ursprüngliche Boden durch das Verlegen des Laminats stark in Mitleidenschaft gezogen wurde (oder sogar komplett entfernt worden sein könnte), ist es gut möglich, dass ihr nicht nur das Laminat entfernen, sondern auch den ursprünglichen Boden wieder in Ordnung bringen oder neu machen müsst.
Hat der Vermieter den Umbau genehmigt, müsst ihr das Laminat da lassen.
Bitte nochmal meinen Text lesen…der kommt etwas später…
Wem gehört das Laminat.
Und wenn es dir gehört, währe dein VM damit einverstanden, das du es drin lässt, bzw hat dein Nachmieter Interesse daran es auszulösen, es dir abzukaufen?
Billiges Laminat ist nicht für 2x Auslegen geeignet und wird beim Ausbauen an Nut und Feder Ausbrechen, sodass du Nachkaufen mußt, dann stellt sich die Frage, gibt es das Laminat noch, sieht es wirklich genauso aus, denn Chargenunterschiede erkennt man sehr wohl
Hast Du den Laminat bezahlt, darfst Du ihn auch mitnehmen.
Wurde Dir die Wohnung mit Laminat übergeben, musst Du dann allerdings anderen Laminat verlegen.
Weiter ist es fraglich, ob sich der Kosten Nutzen Aufwand überhaupt lohnt.