Aufgabenstellung: ein Österreicher täuscht einer amerikanischen Firma in einem Brief vor deutscher Rechtsanwalt zu sein. In welchem Land wird er bestraft?

1 Antwort

Für Österreich gilt nach § 25 Strafprozessordnung:

(1) Für das Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft zuständig, in deren Sprengel die Straftat ausgeführt wurde oder ausgeführt werden sollte. Liegt dieser Ort im Ausland oder kann er nicht festgestellt werden, so ist der Ort maßgebend, an dem der Erfolg eingetreten ist oder eintreten hätte sollen.

Das deutsche Strafrecht gilt nach § 3 StGB für Straftaten, die im Inland begangen werden.

Für Amerika muss ich passen.