Aufenthaltsgenehmigung durch Heirat. (wie schnell)?
Hallo, ich heirate demnächst meine Freundin aus Mexiko. Nun eine Frage: Sie müsste offiziell am 10.September ausreisen, die Hochzeit kann eher stattfinden. Ist sie ab dem Moment der Heirat befugt 3 Jahre hier zu bleiben oder ist es wieder Bürokratie?
Wir möchten ungern einen Flug nach Mexiko buchen um dann wieder mit Heiratsvisum zurückzukommen. Hat hier jemand Erfahrungen oder Ahnung?
3 Antworten
Es kommt darauf an, ob sie mit einem sog. "Heiratsvisum" eingereist ist oder nicht. Mexikaner benoetigen ja fuer einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum, koennen aber nach einer visumfreien Einreise keinen Aufenthaltstitel bekommen. In dem Fall wird sie erst wieder zurueck nach Mexiko muessen, wo sie dann ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen kann.
Ist sie aber mit einem "Heiratsvisum" eingereist, kann sie sofort nach der Eheschliessung einen Aufenthaltstitel beantragen.
So jetzt also Mexiko.
Die Frage hier:
wurde schon beantwortet.
Ausländische Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und minderjährige, ledige Kinder von Deutschen sowie Eltern minderjähriger, lediger Deutscher können nach Deutschland zuwandern. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die oder der Deutsche den Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und mit ihr oder ihm eine familiäre Lebensgemeinschaft geführt werden soll.
Die nachziehenden Familienmitglieder dürfen in Deutschland arbeiten.
Vorausgesetzt du bist deutscher Staatsbürger (mit Wohnsitz in Deutschland), dann sollte es keine Probleme geben. Nach der Hochzeit zum Ausländeramt und Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach 28 AufenthG stellen.