Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Unternehmen verboten werden?

3 Antworten

Guten Tag!

Hierzu bestehen Auflösungsvorschriften beziehungsweise auch eine Verbotsvorschrift sowohl im zivilrechtlichen als auch verwaltungsrechtlichen Sinne, die eine Auflösung des Unternehmens (=etwa der GmbH) legitimieren:

So kann gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG eine GmbH durch gerichtliches Urteil oder Entscheidung des Verwaltungsgerichtes aufgelöst werden. Eine solche Auflösung ist mittels Auflösungsklage nach § 61 Abs. 1 GmbH möglich. Dafür bedarf es einen wichtigen Grund, etwa, wenn der Geschäftszweck verfehlt wird oder sonst wichtige Gründe für die Auflösung vorliegen. Es ist daher nicht als Verbot zu verstehen.

Eine GmbH kann auch nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften durch das Verwaltungsgericht aufgelöst werden, wenn beispielsweise gesetzwidrige Beschlüsse oder gesetzwidrige Handlungen vorgenommen werden (vgl. § 62 Abs. 1 GmbH).

Die zuständige Bundesbehörde oder eine oberste Landesbehörde kann zudem nach dem Vereinsgesetz (VereinsG) einen Verein vollständig verbieten. Ein Verein ist nach § 3 Abs. 1 VereinsG dann zu verbieten, wenn es strafrechtlichen Vorschriften zuwiderläuft oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt. Unter Vereine fallen auch GmbHs, die eine Wirtschaftsvereinigung darstellen. Nach § 17 VereinsG findet das VereinsG somit auch auf GmbHs oder auf Kommanditgesellschaften (KG) Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Falls du den "Compact"-Verlag meinst: Auf der Grundlage von § 3 des Vereinsgesetzes.