Auf welche Seite mach ich das Parklicht an?

10 Antworten

§ 17 (4) StVO:

Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Auf die dem Verkehr zugewandten Seite. Stehst du rechts auf einem Parkstreifen, dann schaltet man links das Parklicht ein. Und natürlich umgekehrt. Eigentlich logisch. Rechts parken und rechtes Parklicht macht jetzt nicht so irre viel Sinn.

Blinker auf die gewünschte Seite und fertig. Oder in der Betriebsanleitung nachsehen.

Hallo GF96DE

Das Parklicht schaltet man auf der Seite zur Straße hin ein

Gruß HobbyTfz

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hängt vom Auto ab, aber die meisten Schalter sind auf der linken Seite in Fahrerreichweite ... bei Rechtslenkern andersrum ...