Frage zur Stand und Parkleuchten?

3 Antworten

Es gibt eine gesetzliche Vorgabe aus § 17 StVO:

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit
eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften
genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch
Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen;

eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das
Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.
Auf der
Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb
geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten
oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu
machen.

Das mit dem Parklicht bei Nacht oder Dunkelheit stimmt leider schon. Ich parke allerdings nur sehr sehr selten in dunklen Straßen, wo ich das benutzen müßte. Lieber  stell ich mein Auto eben ein paar Meter weiter ab und geh dann ein Stück zu Fuß. Und dass die Batterie gleich schlapp macht glaub ich nicht, Es sei denn man parkt ständig mit Parklicht. Außerdem wird beim Parken iinnerorts nicht das komplette Abblendlicht angeschaltet, sondern ledigllich eine schwächere Standlichtlampe auf einer Seite und ein Rücklicht. Solltest du Dir aber Sorgen um deine Batterie machen, dann mach es wie ich. Ich lade jedes Jahr kurz vor Wintereinbruch und zusätzlich während des Winters meine Batterie einmal auf. Ein Ladegerät kostet nicht viel und der Ausbau der Batterie ist auch nicht schwer. Und wenn man sogar die Möglichkeit hat ein Stromkabel bis zum Auto zu verlegen ist s sogar noch einfacher.

Also eine Nacht mit Parklicht sollte eine "gesunde" Autobatterie locker aushalten. 

Wie genau du es jetzt für die Theorie wissen musst weiß ich leider nicht. 

Aber ich glaube nicht dass man Tagsüber das Park oder Standlicht anhaben muss. Google lieber nochmal. Hatte die Frage nie :o