Auf telefonische Abofalle reingefallen, was nun?

4 Antworten

Warte auf die erste Zeitung, dann hast du erst die Kontaktdaten zum Widerruf.

Für den Widerruf eines Zeitungsabos haben Sie 14 Tage Zeit. Diese Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn Sie über die Möglichkeit zum Widerruf deutlich belehrt wurden. Das heißt, direkt bei den Vertragsunterlagen muss sich eine gut lesbar gestaltete Widerrufsbelehrung befinden, die Sie über Ihr Widerrufsrecht aufklärt. Liegt keine Widerrufsbelehrung bei, so können Sie den Vertrag ein Jahr lang widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der ersten Zeitung.

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/zeitungsabo/

Woher ich das weiß:Recherche

Helen2901 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 07:11

Danke 😊

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Bonye  26.11.2020, 07:14
@Helen2901

Auf der Seite steht auch beschrieben wie man widerrufen soll. Wichtig ist das du belegen kannst das es dort binnen der Frist vorlag. Also am besten per Fax oder Einschreiben.

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Bonye  26.11.2020, 07:19
@Helen2901

Auch fände ich es toll, wenn du dm eine bitterböse Mail schickst was denen einfiele deine Daten weiterzugeben. Es muss nicht zwingend so gewesen sein, aber mit der Teilnahme am Gewinnspiel und dem Anruf dazu ... Ich würde mir da Luft machen. Sofern in den Teilnahmebedingungen nicht derlei drin stand.

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Von Experte tinalisatina bestätigt

Sie müssen das Abo schriftlich bestätigen. Ab da gilt das Rücktrittsrecht. Bitte den Rücktritt per Einschreiben erklären.

Warte auf die erste Lieferung, da muss die Adresse sein.

Dann nimmst vom Widerrufsrecht gebrauch

Frage an dich: Hast du vor dem Gespräch einer Aufzeichnung des Telefonats zugestimmt und wurden im weiteren Verlauf die eigenen Kontodaten weitergeben?

  1. Achte in den kommenden Tagen/Wochen, ob dein Konto durch entsprechende Abbuchungen belastet wird. Sollte dies der Fall sein, diese Lastschriften umgehend bei deiner Bank stornieren.
  2. Sollte irgendeine Zeitung oder Zeitschrift bei dir eingehen, schick diese an den Absender zurück und mach von deinem Widerrufsrecht gebrauch. Wie Boyne schon richtig geschrieben hat, beginnt die Widerrufsfrist erst an dem Tag, an dem du die Möglichkeit zum Widerruf hast.