Auf Autobahn aufgefahren aber keine Geschwindigkeitsangabe?

7 Antworten

Die Aussagen mit volle Lotte können so nicht stimmen.

Es heißt doch immer, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB gilt auch nach weiteren Aus- und Einfahrten, solange sie nicht aufgehoben wird.


Highlands  29.07.2021, 11:26

Nee Heinrich, das kann nicht sein. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch eine Auffahrt automatisch aufgehoben. Wie soll denn jemand der auf die Autobahn auffährt wissen was 3 km vorher beschildert war? Funktioniert gar nicht................

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HeinrichLuff  29.07.2021, 11:31
@Highlands

Deine Logik stimmt.

Aber wie heißt es so schön? Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

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Crack  29.07.2021, 11:40
@Highlands

Eine Ab- oder Auffahrt hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung NICHT auf.
Google mal Streckenverbote.

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Highlands  29.07.2021, 12:00
@Crack

Ich habe gerade gegoogelt

Das OLG Hamm (Beschluss vom 08.01.1996 - 2 Ss OWi 1422/95) hat entschieden:

  1. Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einem gem. § 41 II Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 an diesem endet.
  2. Für die Verfolgbarkeit einer durch den an der Auffahrt auffahrenden Verkehrsteilnehmer begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Wiederholung des Zeichens 274 an/in oder hinter der Auffahrt erforderlich, da sonst diesem Verkehrsteilnehmer ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann. Das gilt jedoch nur für den auffahrenden Verkehr.
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Nein, normalerweise ist da KEIN Schild und es gilt Richtgeschwindigkeit = 130, Höchstgeschwindigkeit = unbegrenzt.

Wenn du auf eine Deutsche Autobahn auffährst und keine Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben ist, kannst du deine Geschwindigkeit so wählen, wie es der Verkehr zulässt.

Bei Österreichischen Autobahnen gilt wenn keine Geschwindigkeits Begrenzung vorhanden ist ein Tempolimit von 130 km/h.

MFG Tarek

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn da keine Begrenzung angezeigt ist, darfst du so schnell fahren, wie es die Verkehrssituation zulässt und es dein Auto hergibt.

Wenn nach der Auffahrt keine Begrenzung beschildert ist, gilt Richtgeschindigkeit 130