Auch der Vorname auf dem Klingelschild?
Muss der Vorname auch auf dem Klingelschild stehen? Oder ist nur der Nachname verpflichtend
8 Antworten
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Es gibt überhaupt keine Pflicht. Es ist aber halt praktisch, wenn man weiß wo man klingelt.
In der Praxis gibt es beide Varianten - nur Nachname oder Nachname und Vorname(n).
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Verpflichtend ist da garnix, die pure Verwendung von Klingelschildern ist komplett freiwillig (wenn auch Gang und Gebe in der Gesellschaft)
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Bei uns steht immer der 1. Buchstabe des Vornamens und der Name.
Wenn du allerdings in einer Gegend wohnst, wo viele Leute denselben Nachnamen tragen, empfiehlt sich beides.
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Nein, der Vorname muss nicht draufstehen, ist aber von Vorteil, wenn im selben Haus noch jemand mit demselben Nachnamen wohnt.
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Bei Mietwohnungen und Eigentumswohnungen regelt das üblicherweise die Verwaltung.
Im Eigenheim kannst Du selbst wählen.