Athenischen Frauen und Heutige Frauen?

2 Antworten

Von Experten Neugier4711 und ArnoldBentheim bestätigt

Es gibt mehrere Rechte, die genannt werden können. Allerdings haben Frauen in der Gegenwart diese tatsächlich nicht überall. Ich nehme die Bundesrepublik Deutschland als Vergleich zum antiken Athen.

  • Grundrechte als garantierte Menschen- und Bürgerrechte, darunter Gleichberechtigung (Grundgesetz Artikel 3: Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz [Gleichbehandungsgrundsatz], Gleichberechtigung von Männern und Frauen), auch durch Regelungen zur Gleichstellung
  • politische Rechte: aktives und passives Wahlrecht, Beteiligung an Volksabstimmungen (auf kommunaler Ebene und auf Ebene von Bundesländern, auf Bundesebene nur zur Neugliederung der Bundesländer)

Im antiken Athen waren Frauen von politischen Rechten ausgeschlossen.

  • volle Geschäftsfähigkeit

Im antiken Athen besaß der Vater bzw. der Ehemann oder der männliche Vorstand des Hausverbandes die rechtliche Gewalt/Vollmacht (griechisch: κυριεῖα [kyrieia]) und damit das Bestimmungsrecht über die Haushaltsangehörigen. Frauen blieben rechtlich immer einem Herrn/Gebieter/Vormund (griechisch: κύριος [kyrios]) unterstellt.

  • Recht, sich selbst in einer Rechtssache zu vertreten, und eigene mündliche Aussage vor Gericht

Im antiken Athen wurden Frauen in Rechtssachen von einem Herrn/Gebieter/Vormund vertreten und konnten vor Gericht (mit vielleicht Ausnahme von Fällen von Tötungsdelikten) nur durch diesen oder durch schriftliche Erklärung aussagen

  • freie Entscheidung über Heirat und Wahl des Ehemannes

Im antiken Athen konnte der Herr/Gebieter/Vormund über eine Heirat und die Wahl des Ehemannes bestimmen.

  • Erbberechtigung

Im antiken Athen war eine Frau nur im Fall des Fehlens männlicher Erben erbberechtigt, als Erbtochter, die das zu erbende Gut an ihre Söhne weitergibt.

  • einige soziale Rechte, wie z. B. Elternzeit, Kindergeld, Arbeitslosengeld (Einzelheiten hängen von der Sozialgesetzgebung ab)

Im antiken Athen hat es keine sehr umfangreiche staatliche Sozialpolitik gegeben. Es gab Unterstützung (Gewährung von Unterhalt) für Angehörige von Gefallenen und seit dem 4. Jahrhundert v. Chr. für arme arbeitsunfähige gebrechliche Personen, außerdem zeitweise (in Zeiten außerordentlich großer Not) Hilfe für größere Kreise der Bevölkerung.

Wahlrecht und allgemein Gleichbehandlung vor dem Gesetz.