Arzttermin 3 Tage im Voraus abgesagt. Kann ich mit einer Rechnung rechnen?
Ich brauchte einen dringenden Arzttermin für mein Kind, wie es der Neurologe verlangte.
Ich wurde an einen Arzt verwiesen, bei dem ich über ein Online-Buchungssystem einen Termin buchen konnte.
Da der Arzt an diesem Tag geschlossen war, buchte ich als Privatpatient - wegen der Verfügbarkeit - und rief sofort am nächsten Tag an, als er wieder verfügbar war, und erklärte die Situation.
Sie waren offensichtlich sauer darüber und ich fragte, ob ich stornieren sollte. Sie verneinten und sagten, sie hätten den Termin auf eine öffentliche Versicherung übertragen.
Ich rief heute an, um den Termin 3 Tage im Voraus zu bestätigen, wie ich es immer tue, und um zu bestätigen, dass alles in Ordnung ist. Wieder waren sie sehr sauer und beschwerten sich wieder über die Buchung.
Daraufhin habe ich ihnen erklärt, warum das passiert ist, mich entschuldigt und sogar gesagt, dass ich gefragt habe, ob ich den Termin stornieren soll.
Daraufhin sagten sie, dass es nicht über die Gesetsliche Versicherung abgerechnet wird, dass ich eine Rechnung bekommen werde und dass ich das jetzt selbst regeln muss.
Was im Prinzip kein Problem ist und ich verstehe ihren Kommentar. Da sie so unhöflich waren, habe ich beschlossen, dass es das Beste ist, den Termin zu stornieren und einfach zu kündigen, da ich keine stressige Beziehung haben wollte. Ich habe jetzt volle 3 Tage im Voraus abgesagt, habe aber Angst, dass sie mir auf jeden Fall eine Rechnung schicken werden. Darf der Arzt das tun?
4 Antworten
Nein, 48h vorher reicht, im keine Kosten auferlegt zu bekommen.
Dürfen sie das tun?
Wenn du vorab irgendwo auf der Homepage darauf hingewiesen wurdest dass private Termine auch dann kostenpflichtig werden wenn sie nicht wahrgenommen werden oder dann oder da vorher storniert werden, dann ja, dann darf man dir dafür auch eine Rechnung schicken.
Ja, für die Zeit des Arztes.
Die Praxis kann den dreimal entstandenen Verwaltungsaufwand verrechnen.
Wofür sollst du eine Rechnung bekommen?
Es ist zwar nicht clever, als Privatpatient zu buchen, wenn du keiner bist - da ist es schön verständlich, dass die angefressen sind.
Allerdings dürfen Arzte keine Rechnungen für nicht erbrachte Dienstleistungen ausstellen. Du hast 72h vorher abgesagt und es wurde noch nichts für dich geleistet, dementsprechend auch keine Grundlage für eine Rechnungsstellung.
Die Verbraucherzentrale sagt:
Die Arztpraxis hat erst dann einen Ersatzanspruch, wenn ihr wegen des ausgefallenen Termins ein Verdienstausfall entstanden ist. Dieser kommt zustande, wenn die Praxis in der betreffenden Zeit keine anderen Patient:innen behandeln konnte.
Also erstmal, wenn überhaupt, müssen die nachweisen können, dass wegen deiner Stornierung ein Verdienstausfall entstanden ist.
Hallo, glaube ich nicht. 3 Tage im Voraus sollten ausreichend sein. Allerdings kenne ich deren Vertragsbedingungen nicht, da kann eventuell sowas vorgesehen sein,
Dein Verhalten ist natürlich nicht korrekt, stelle dir mal vor auf solche Ideen kommen noch mehr, was die dann für einen Verwaltungsaufwand haben. Die haben Besseres zu tun als sich dann noch mehrmals mit dir dazu telefonisch auseinanderzusetzten, deshalb besteht ja die Online-Buchung, damit Schwestern entlastet werden.
Das ist unzutreffend.
Es kann nur dann eine Rechnung gestellt werden, wenn tatsächlich der Termin nicht anderweitig genutzt werden kann.
Geregelt ist das über den § 615 BGB – Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko.