Arzt vor Gericht ziehen?

3 Antworten

Zufriedenheit kann man nicht kaufen.

Wenn dir ein anderer Zahnarzt bescheinigt, dass die Kollegin falsch gearbeitet hast, hast du ein recht auf Nachbesserung. Erst wenn das nichts bringt, kannst du klagen.

Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung die das trägt, sonst wird das SEHR schnell teurer als 500 €. Und du musst diese Kosten vorstrecken.


lewei90  25.11.2020, 12:24

Ja, dazu muss dann ein unabhängiger Sachverständiger das beurteilen. Nur wenn klar ist, dass die Ärztin schlampig gearbeitet hat, ist das überhaupt möglich. Den Sachverständigen muss man im Übrigen auch bezahlen. Er arbeitet nucht umsonst.

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IKannst du versuchen. Word aber nichts bringen. Der Arzt kann nicht garantieren, dass du hinterher zufrieden bist.

Mit Sicherheit hat sie dir NICHT garantiert dass du exakt einen bestimmten Farbton erreichen wirst.

So ein Bleaching ist eh absolut unnötig und KANN nicht von Dauer sein. Man isst und trinkt, raucht evtl. All das verdunkelt den Zahnschmelz wieder.

Hast du was schriftlich bekommen?


amandasilva99 
Beitragsersteller
 25.11.2020, 11:41

Doch hat sie ich weiß es wohl besser als du oder?
ich rauche nicht, trinke nichts was verfärbt und habe mich an alles gehalten was sie mir gesagt haben. Habe die ersten 5 Tage nur weiße Nahrung gegessen. Habe es sogar sicherheitshalber auf 2 Wochen verlängert

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michi550  25.11.2020, 11:42
@amandasilva99

Ich empfehle dir definitiv den Zahnarzt zu verklagen. Da wirst du mehrere 1000€ Schmerzensgeld rausholen können, da Du komplett im Recht bist!

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lewei90  25.11.2020, 11:43
@amandasilva99

Offensichtlich nicht. Sonst wäre dir klar, dass so eine Klage nichts bringt. Im Zweifel steht dann Aussage gegen Aussage. Du kannst nicht nachweisen, dass sie dir versprochen haben soll, für lau zu arbeiten.

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lewei90  25.11.2020, 11:44
@michi550

Nein, weil amn nicht nachweisen kann, dass die Ärztin eine weitere Behandlung umsonst versprochen hat, wenn sie das nucht schriftlich zusicherte, noch der exakte Farbton anch dem Bleaching vorher absehbar ist und schon gar nicht schriftlich zugesichert wird.

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amandasilva99 
Beitragsersteller
 25.11.2020, 11:45
@lewei90

ich will nichtmal Geld von denen. Ich möchte diese 500€ einfach nur nicht zahlen weil es NICHTS gebracht hat. Und dann bietet die mir erst was an und dann doch nicht. Wie unprofessionell ist das?

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michi550  25.11.2020, 11:47
@lewei90

Hm, da kann wohl einer keine Ironie rauslesen. :-)

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lewei90  25.11.2020, 11:49
@amandasilva99

Wie stellst du dir das vor? Du sagst: "Die hat das aber versprochen!", der Richter fragt: "Stimmt das?", sie sagt "Nein". Und dann?

Hast du was schriftlich bekommen? Irgendwas, das dir exakt den von dir gewünschten Ton GARANTIERT? Hast du die Zusicherung einer weiteren kostenlosen Behandlung bei Nichtgefallen schriftlich bekommen?

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lewei90  25.11.2020, 11:50
@michi550

Ich kann das schon. Aber die Fragestellerin sehr wahrscheinlich nicht. Darum dementiere ich das lieber. Nachher glaubt sie das noch.

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lewei90  25.11.2020, 11:52
@amandasilva99

Da sist nicht unprofessionell. KEIN Arzt der Welt kann mit hundertprozentiger Sicherheit garantieren, dass seine Behandlungen erfolgreich sein werden. Das tut auch keiner. Bei JEDER Behandlung, egal, ob kometischer oder medizinischer Natur, besteht das Risiko, dass sie nicht erfolgreich ist.

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Die Zähne dunkeln nach einem Bleaching immer innerhalb der ersten zwei Wochen nach. Grund ist die Reaktion der Zahnoberfläche auf die eingesetzten Chemikalien und den Wasserentzug während der Behandlung.

Du müsstest dem Zahnarzt einen Behandlungsfehler nachweisen, um mit einer Klage erfolgreich sein zu können. Das halte ich aufgrund des vorgenannten Grundes für schwierig und zudem ist der Klageweg deutlich teurer als die 500€, die Du bezahlt hast.

Du kannst Dich ja mal an eine der kostenlosen Patientenberatungsstellen der zuständigen Zahnärztekammer wenden. Viel Hoffnung würde ich mir aber nicht machen.