Arbeitszeugnis verweigern?
Guten Tag,
habe kurz eine Frage :
Darf ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verweigern wenn der Arbeitnehmer z.B längere Zeit krank war oder nicht aktiv im Unternehmen gearbeitet hat ?
z.B Arbeitnehmer Frank arbeitet im Maler Betrieb YXZ 2 Jahre und 10 Monate, daraufhin geht er in die Reha wegen Rückenprobleme und kommt nach 2 Monaten wieder in den Betrieb, daraufhin möchte er ein Arbeitszeugnis haben weil er sich anders umorientieren möchte.
Kann der Arbeitgeber sich hier verweigern ?
5 Antworten
Hallo Tenerazia,
der Anspruch auf ein (finales) Arbeitszeugnis entsteht lt. § 109 GewO bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zuvor kann u.U. ein Anspruch auf ein vorläufiges Arbeitszeugnis- oder auf ein Zwischenzeugnis bestehen... und über letzteres sprechen wir wohl. Durch deine Absicht dich beruflich zu verändern, dich also neu zu bewerben sollte dieser Anspruch gegeben sein.
Ein Mitarbeiter hat NIE Anspruch auf ein Arbeitszeugnis unter dem laufenden Arbeitsverhältnis. Man hat Anspruch nach der Kündigung ;)
Ansonsten sollten 2 Jahre und 10 Monate ja wohl zu einer grundsätzlichen Beurteilung reichen. Die Begründung für die Ablehnung wäre hier also schwach. Aber wenn die Person direkt ab Jobstart krank ist, kann auch nach Austritt ein Arbeitszeugnis verweigert werden. Man hat ja nichts zum beurteilen
Der Mitarbeiter hat nach der Kündigung immer ein Anspruch darauf gem. § 109 Absatz 1 GewO.
Während des Beschäftigungsverhältnisses gibt es kein Recht darauf.
Viel schreiben kann er ja nicht. Das Zeugnis wird so toll nicht sein, eher nichtssagend.
Wieso kann er nicht viel schreiben ?
2 Jahre und 10 Monate hat er ja im Betrieb gearbeitet, oder wird diese Arbeit nicht mehr gewertet weil er 2 Monate krank war ?
Es ist zu unterscheiden zwischen einem einfachen und einem qualifiziertem Zeugnis. Wenn aufgrund der fehlenden Bewertbarkeit kein qualifiziertes Zeugnis erstellt werden kann besteht immer noch ein Anspruch auf ein einfaches Zeugnis.
"Ein Mitarbeiter hat NIE Anspruch auf ein Arbeitszeugnis unter dem laufenden Arbeitsverhältnis. Man hat Anspruch nach der Kündigung ;)"
Wo soll das geschrieben stehen ?
Ich finde dazu nichts