Neuer Arbeitgeber bescheid geben wegen Arbeitszeugnis?
Hallo,
ich fange ab Dezember in einer neuen Firma an. Ich soll am ersten Tag eine Kopie von meinem letzten Arbeitszeugnis mitbringen, also von dem Betrieb bei dem ich aktuell noch tätig bin.
Dieses bekomme ich aber erst im Laufe der Tage per Post zugeschickt. Würdet ihr vorab der HR -Abteilung bescheid geben ob es ein Problem ist das ich das Arbeitszeugnis zum 1. Arbeitstag noch nicht habe und erst nachreichen kann wenn ich es per Post erhalten habe?
10 Antworten
Du kannst doch im neuen Betrieb mitteilen, dass Du eine Zeugniskopie mitbringst, wenn Du Dein Zeugnis erhalten hast.
Der AG sollte Verständnis haben, dass man etwas was man noch nicht hat, nicht bringen kann.
Nach § 109 Gewerbeordnung steht dem AN das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu. Es gibt aber viele Firmen, in denen das Zeugnis am letzten Tag der Betriebszugehörigkeit nicht fertig ist (warum auch immer). Da wirst Du nicht der erste und nicht der letzte neue Mitarbeiter sein, der bei Arbeitsantritt noch kein Zeugnis mitbringen kann.
Wie gesagt, informiere kurz und gut ist.
soll ja normal sein, dass das zeugnis sich um einige tage oder gar wochen verzögern kann. ich denke deshalb, dein neuer arbeitgeber wird das bestimmt verstehen, wenn du sie darüber informierst.
Wenn du es am ersten Tag noch nicht hast, musst du eben in der neuen Firma sagen, dass du es Zeitnah zugeschickt bekommst. Wichtig ist ja, dass der neue Arbeitgeber überhaupt eins zu sehen bekommt.
Noch hat der November ein paar Tage .. vielleicht kommt es doch noch rechtzeitig
wenn nicht, sagst Du, dass Du es angefordert hast und abgibst / zeigast, sobald Du es hast
Du hast dich ja irgendwann mal dort beworben. Warum hast du dir da nicht bereits ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen? Das hättest du deiner Bewerbung beifügen können.....