Arbeitszeiten Azubi korrekt?
Hallo ich bin Azubi und würde gerne wissen ob das erlaubt ist einmal in der Woche muss ich wieder in den Betrieb ich muss aber, da meine Schule etwas weiter weg ist ca. 1 Stunde immer zur Schule hin und wieder zurück. In meinem Fall 6:30 mit dem Zug -> 8:00 Schule bis 13:30 zurück mit dem Zug ca. 14:20 wieder zurück am Bahnhof und um 14:30 wieder im Betrieb bis 18:00 meistens aber länger 18:30/19:00uhr, ist dann die Zug fahrt meine Pause/Auto fahrt und ist das so alles erlaubt, weil ich ganz oft von anderen Azubis aus der Schule höre das diese nicht so lange nachmittags noch in den Betrieb müssen und diese nicht mal wie ich erst mit dem Zug kommen müssen?
2 Antworten
Wenn du 2 Tage Schule hast darf der Betrieb sagen das du 1 Nachmittag davon noch arbeiten gehen musst.
Nein? Wurde mir so beigebracht in der Berufsschule. Natürlich darf der Betrieb sagen man muss noch arbeiten kommen vor allem wenn man nicht auf seine stunden kommt.
Was Quatsch ist, ist deine leere Worthülse. Denn dass die Aussage oben stimmt, belegt dir sogar ein Blick in §9 Abs. 1 Satz 2 JArSchG.
Das hast du aber schön nachgeschlagen nur damit du jetzt klugscheißen kannst 🥰
Wenn du zwei Tage die Woche Berufsschule hast, dann musst du an einem der zwei Tage anschließend in den Betrieb. Hast du nur einen Tag Berufsschule in der Woche, musst du nur dann in den Betrieb, wenn der Unterricht weniger als fünf mal 45 Minuten umfasst.
Quatsch