Arbeitszeit Minijob Ausbildung?

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Grundsätzlich ist es richtig, dass man - soweit man über 18 Jahre alt ist - werktags (das ist Montag bis Samstag) zunächst nicht mehr als 8 h pro Tag arbeiten darf. Das ergibt dann die 48 Wochenstunden (Paragraph 3 ArbZG). Weiterhin ist nach Paragraph 3 ArbZG ein Ausgleich auf sechs Kalendermonaten möglich, sodass du werktäglich auf 10h erhöhen kannst. Hier muss aber wie gesagt der Durchschnitt wieder auf sechs Monaten erreicht werden.

Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich Beschäftigungsverbote (Paragraph 9 ArbZG), es gelten zwar Ausnahmen, diese sind aber abschließend in Paragraph 10 ArbZG genannt. Selbst wenn Sonntagsarbeit zulässig wäre, müssen Arbeitnehmer einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist (Paragraph 11 Abs. 3 ArbZG). Es müssen weiterhin 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei sein (Paragraph 11 Abs. 1 ArbZG).