Minijob während Ausbildung als Minderjähriger?
Guten Abend,
Als unter 18 jähriger darf man wöchentlich höchstens 40 Stunden arbeiten. Ist es Also möglich wenn man 35 Stunden pro Woche für eine Ausbildung arbeitet 5 Stunden pro Woche einen Nebenjob (unter 520€) zu machen.
Außerdem Interessiert mich wie das während der Berufsschule ist.
Ist es möglich während dem Berufsschulblock einem Minijob nachzukommen?
Zählt Unterrichtszeit als Arbeitszeit also muss man unter 40 Stunden bleiben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
1 Antwort
Zuallererst musst du als Minderjähriger
- erstmal die Zustimmung deiner Eltern und
- auch die Zustimmung deines Ausbilders einholen.
Nebentätigkeiten sind neben der Haupttätigkeit immer erst nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Ich glaube aber nicht, dass das als Azubi für dich überhaupt in Frage kommt, denn das kann ganz schnell dein Ausbildungsziel gefährden. Die zuständige Kammer wird da auch ein Wörtchen mitzureden haben. In der Ausbildung zählst du nämlich als Schüler, egal wie alt. Niemand vernünftiges würde dir dazu raten, neben einer Vollzeitausbildung auch noch einem Nebenjob nachzugehen.
Und ja, die Zeit in der Berufsschule zählt ganz normal als Arbeitszeit.
Das stimmt nicht ganz man ist bloß informationspflichtig das heißt man muss seinen betrieb informieren über die Nebentätigkeit. Eine Nebentätigkeit verbieten darf der ausbilder nur in Ausnahmefällen wie z.b. Eine Nebentätigkeit bei einem Konkurenz Unternehmen
auch die Zustimmung deines Ausbilders einholen
Grundsätzlich: Nein.
Der Betrieb muss - anders als im Arbeitsverhältnis - auch ohne besondere Vereinbarung lediglich informiert werden wegen seiner besonderen Fürsorgepflicht Auszubildenden gegenüber.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf er eine Nebentätigkeit verbieten.