Arbeitszeit?

2 Antworten

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers muss nicht in Arbeits- oder Tarifverträgen festgelegt sein, sondern gilt übergreifend für JEDES Arbeitsverhältnis generell. Es kann maximal im Rahmen des Arbeits- oder Tarifvertrags etwas eingeschränkt werden!

Es gibt in Bezug auf die Lage der Arbeitszeit auch kein Gewohnheitsrecht. Bedeutet, selbst wenn du jahrelang zu bestimmten Zeiten gearbeitet hast, ergibt sich daraus für dich kein Anspruch darauf, dass das auch immer so bleibt.

Auch die Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung mit Schwerbehinderten ist kein pauschaler Ausschlussgrund für den Einsatz im Schichtdienst.

Die einzige Einschränkung beim Direktionsrecht zur Lage der Arbeitszeit ist die, dass der Arbeitgeber im vertretbaren Rahmen bei der Festlegung der Arbeitszeit die persönlichen Belange der Mitarbeitenden berücksichtigen muss. Dazu gehört zum Beispiel, dass Schüler*innen oder Studierende nicht während der Schulzeit bzw. wenn sie Vorlesung haben eingesetzt werden dürfen. Oder dass Arbeitszeiten so liegen, dass die Betreuung kleiner Kinder oder auch pflegebedürftiger Angehöriger absolut unvereinbar (nicht "nur" etwas unbequemer!) wird. Und sicherlich auch, wen die Gesundheit objektiv eindeutig dadurch gefährdet wird (was aber über "tut mir nicht so gut" hinausgehen und wahrscheinlich auch mindestens ärztlich attestiert werden muss).

Du musst somit sehr wahrscheinlich damit leben, dass du jetzt eben doch mal in wechselnden Schichten eingesetzt wirst. Oder dir einen anderen Job suchen, in dem Schichtdienst nicht dazugehört...


Hausi703 
Beitragsersteller
 20.11.2024, 18:30

Mit "tut mir nicht gut" meinte ich das ich an Depressionen leide und dazu ein Attest habe. Da ich nicht weiß und auch das Integrationsamt nicht ob mir das negativ ausgelegt werden kann habe ich es noch nicht abgegeben.

HappyMe1984  20.11.2024, 20:07
@Hausi703

Wenn du Sturm dagegen läufst, wie alle anderen auch die in diesem Job offenbar üblichen, wechselnden Schichten mitzutragen, wird dir DAS auf jeden Fall negativ ausgelegt werden. Also, dass du dich dagegen wehrst. Wenn du das hingegen mit einem ärztlich bestätigten Grund tust, wäre das eher von Vorteil dabei. Musst du aber selbst wissen und entscheiden, klar.

steht nichts von Dirktionsrecht 

Das muss nicht im Arbeitsvertrag stehen. Das hat ein Arbeitgeber.

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Wie wäre es mit der Einschaltung

  • des Betriebsrates
  • des Integrationsamtes /Versorgungsamt