Arbeitsvertrag unterschreibeen?

4 Antworten

Nein einen unterschriebenen Arbeitsvertrag kann man nicht sofort wieder kündigen... der betrieb rechnet mit deiner Arbeitskraft

du kannst nur versuchen die Unterschrift rauszuzögern

Ansonsten musst du hoffen, dass die anderen stellen dich nehmen und es dort besser ist


wilees  26.09.2019, 13:08
einen unterschriebenen Arbeitsvertrag kann man nicht sofort wieder kündigen...

selbstverständlich ist das möglich, i.d.R. kann man sogar vorvertraglich kündigen.

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Idris164  26.09.2019, 13:09
@wilees

Darauf habe ich gewartet.. :) ich meinte damit, dass man dann eine Kündigungsfrist hat

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Knomle  26.09.2019, 13:18

Man kann immer kündigen, je nach dem dann aber die Frist einhalten.

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Familiengerd  26.09.2019, 14:06
@Knomle
Man kann immer kündigen

So allgemein ist das falsch.

Ordentlich kündigen kann man einen Arbeitsvertrag vor Antritt der Arbeit dann nicht, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich ausgeschlossen wurde; inn diesem Fall kann man also erst am 1. Tag des Arbeitsverhältnisses kündigen.

Außerdem kann man befristete Arbeitsverträge nicht ordentlich kündigen, es sei denn, diese Möglichkeit wurde ausdrücklich eingeräumt.

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Familiengerd  26.09.2019, 14:09
Nein einen unterschriebenen Arbeitsvertrag kann man nicht sofort wieder kündigen... der betrieb rechnet mit deiner Arbeitskraft

Selbstverständlich ist auch eine ordentliche Kündigung sowohl durch den Arbeitgeber wie auch durch den Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt möglich, wenn das nicht ausdrücklich vertraglich oder aufgrund anderer Umstände ausgeschlossen ist.

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Du kannst immer fristgerecht kündigen. In der Probezeit ist die Kündigungsfrist ziemlich kurz, später musst du dann halt schauen.

Dem neuen Arbeitgeber kannst du ja im Vorfeld mitteilen dass du dich zur Zeit in einem Arbeitsverhältnis befindest und eine Frist einhalten musst, dementsprechend nicht sofort anfangen kannst.


ShadowAngel187 
Beitragsersteller
 26.09.2019, 13:44

Also ich hab schon einen Info Zettel im Vorhinein bekommen, da steht wenn ich zum ersten Arbeitstag nicht erscheine gilt das Beschäftigungsverhältnis als nicht zu Stande gekommen, ansonsten steht da noch, dass ich in den ersten 2 Wochen kündigen kann innerhalb von 2 Tagen

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Du kannst fristgerecht den Arbeitstag kündigen.

Besser wäre in dem Fall zu versuchen mit dem AG einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

Je nach vertraglichen Vereinbarungen - sprich Probezeit oder nicht hast Du unterschiedliche Kündigungsfristen einzuhalten.


ShadowAngel187 
Beitragsersteller
 26.09.2019, 13:24

Ich hab schon einen Zettel bekommen worauf die Bedingungen stehen wegen Kündigung dass falls ich zum ersten Arbeitstag nicht komme dann gilt das Beschäftigungsverhältnis als nicht zu Stande gekommen. Ansonsten steht da noch, dass ich die ersten zwei Wochen kündigen kann mit einer Frist von 2 Tagen wenn ich das richtig verstanden habe.

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