Arbeitsvertrag per Post abgesendet, gültig?
Hallo zusammen,
ich habe einen Arbeitsvertrag per Post erhalten und unterschrieben zurück gesendet mit allen Unterlagen, einschließlich einer Bestätigung über die Beantragung meines Arbeitszeugnisses.
Ich habe ihn per Einwurf Einschreiben versendet. Ist auch angekommen laut Sendenummer.
Allerdings habe ich noch keine Bestätigung über den Eingang der Unterlagen erhalten, obwohl ich drum gebeten hatte. (Seit 27.08 ist der Brief dort, heute ist der 30.08)
Ist der Vertrag auch ohne Bestätigung rechtsgültig? Bzw. kann am Ende behauptet werden, dass ich keine Unterlagen geschickt habe? (Es handelt sich um eine Universitätsklinik d.h eventuell großes Aufkommen an Dokumenten usw.)
Ich brauche nur dringend eine Antwort, da ich heute meinen alten Job fristgerecht kündigen muss um anzufangen dort.
Danke für eure Antworten.
7 Antworten
Ich würde den neuen Arbeitgeber einfach noch mal anrufen. Wenn die Dir einen Vertrag schicken, haben die schon Interesse. In der Regel funktioniert das.
Einen schönen guten Morgen, liebe*r Georgi23,
ruf doch notfalls einfach mal bei Deinem neuen Arbeitgeber an.
Bzw. kann am Ende behauptet werden, dass ich keine Unterlagen geschickt habe?
Der neue Arbeitgeber hat Dir die Unterlagen gegeben, also wird er Dich auch einstellen wollen.
Bei der Post hast Du eine Quittung. Entsprechend kann nichts anderes behauptet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schreib am besten nochmal eine Mail, dass der Vertrag unterwegs ist.
dann kann ich jetzt also beim alten Arbeitgeber entspannt kündigen weil der neue Platz also so gut wie sicher ist?
Ich persönlich würde das tun, ja. Ich habe meinen Aufhebungsvertrag für meinen alten Arbeitgeber auch mit Versand meines Vertrags unterschrieben.
Der Vertrag ist ab dem Punkt gültig, an dem Du unterschrieben hast.
Selbst ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig.
Als ich das letzte Mal einen Arbeitsvertrag per Post bekommen habe, sind mir zwei vom Arbeitgeber bereits unterschreibene Exemplare zu geschickt wurden. Eins habe ich unterschrieben und zurück geschickt, das andere hab ich behalten. Damit war sie Sache klar.
Wenn dein Vertrag bereits unterschrieben war, gilt er auch. Wäre vielleicht schlau gewesen von allen Unterlagen die du weg schickst eine Kopie zu machen. Dann hättest du was in der Hand. So lange du kein vom Arbeitgeber unterschriebenes Exemplar besitzt ist die ganze Sache beweistechnisch etwas dünn. Aber prinzipiell gilt das schon.
Selbst ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig.
Allerdings wird in Arbeitsverträge gerne geschrieben, wie lange sich ein Unternehmen daran bindet. Diese Zeit kann ablaufen.
Aber naja, wenn ein Arbeitgeber einen haben möchte, wird er sicherlich nicht wegen so einem Fehler der Post irgendwas dagegen sagen...
Also ich hatte auch 2 Exemplare aber Blanko. Keine Unterschrift. Davon habe ich einen zurück gesendet und den anderen für mich behalten. Theoretisch hätte ich also beide zurück schicken müssen oder? 😅… also ist jetzt aber kein Problem so dass die sagen Sie bekommen den Ausbildungsplatz doch nicht?
Gar nichts - es reagiert keiner auf meine Email. Allerdings habe ich schon vor 3 Wochen einen Ausbildungsplan bekommen. Das bedeutet ich weiß wo ich am 1. Tag hin soll. Denke ich gehe dann einfach hin und dann ist es ausreichend?
Bei einem größerem Unternehmen kann es schon mal ein paar Tage dauern, bis man eine Bestätigung erhält - wenn überhaupt.
Wichtig ist, daß die Unterlagen ankommen.
Der Arbeitsvertrag beginnt bereits, wenn sich beide Partner einig sind. Schriftlich wird das nur noch bestätigt. Aber scheinbar ist diese Einigung ja noch NICHT erfolgt
Danke Dultus.
Ich versuche Montag anzurufen. Heute ist wohl keiner da.
dann kann ich jetzt also beim alten Arbeitgeber entspannt kündigen weil der neue Platz also so gut wie sicher ist?