Arbeitsrecht, Probezeit, Elternzeit für die Väter?
Mein Mann und ich arbeiten in Vollzeit. Er befindet sich noch in der Probezeit (die Arbeitsbeschäftigung besteht seit 3 Monaten und die Probezeit dauert insgesamt 6 Monate). Ich bin schwanger und werde nach Mutterschutz wieder in Vollzeit arbeiten. Mein Mann wird dagegen Elternzeit nehmen. Sein Arbeitgeber ist noch nicht informiert. Sobald der Arbeitgeber informiert ist, gilt die Kündigungsschutz, haben wir erfahren. Im Internet steht, dass der Antrag 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber gestellt werden soll. Stimmt das?
Und noch zwei Fragen: Was passiert, wenn der Arbeitgeber meines Mannes beispielsweise 10 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin über die Elternzeit schriftlich informiert wird? Gilt dann auch die Kündigungsschutz, oder müssen wir abwarten und 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin den Arbeitgeber informieren?
Wir machen uns Gedanken, weil er noch in der Probezeit ist und wir fragen uns, was ist, wenn er jetzt gekündigt wird also bevor der Arbeitgeber über die Elternzeit informiert ist. Dann gehen unsere Pläne in die Hose.
Vielen Dank für die Rückmeldungen und Informationen.
1 Antwort
Der Antrag muss 7 Wochen vor Start Elternzeit gestellt werden.
Bedenkt, dass du die 8 Wochen nach der Geburt auf jeden Fall in Mutterschutz gehen musst - dein Mann kann parallel Elternzeit nehmen, insgesamt stellt ihr euch aber da bei der Anzahl der Monate eventuell schlechter.
(Beispiel: Du willst gar keine Elternzeit mit Elterngeld im Anschluss nehmen, und deklarierst die 8 Wochen Mutterschutz daher nicht als Elternzeit - beziehst also auch kein Elterngeld. Dein Mann kann nur 12 Monate Basiselterngeld nehmen - d.h. insgesamt ist er dann 10 Monate "alleine" nach deinem Mutterschutz. Nimmt er das Elterngeld und die Elternzeit erst ab Monat 3, dann kommt ihr auf 2 Monate Elternzeit für dich mit Mutterschaftsleistungen + 12 Monate Elternzeit mit Elterngeld für ihn = 14 Monate vs. nur 12))
Wann der Antrag erfolgen muss, hängt also davon ab wann er die Elternzeit nehmen will. Im Anschluss zu deinem Mutterschutz, dann muss er erst eine Woche nach Geburt informieren und ihr habt ein bisschen "mehr zeitliche Luft" für die mentale Beruhigung.
Ab Elterngeldinformation ist keine Kündigung mehr möglich, auch wenn er die vorher anzeigt.
Wegen Kaiserschnitt sieht das MuScHG meines Wissens keine Verlängerung vor.
Frühgeburt - kannst du noch nicht beurteilen
Mehrlingsgeburt - könntest du dann auch so schreiben
Behinderung - hofft niemand, muss aber nach der Geburt festgestellt werden
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html
Woher kommt deine Erkenntnis?
Wann der Antrag erfolgen muss, hängt also davon ab wann er die Elternzeit nehmen will. Im Anschluss zu deinem Mutterschutz, dann muss er erst eine Woche nach Geburt informieren und ihr habt ein bisschen "mehr zeitliche Luft" für die mentale Beruhigung.
Hier müsste ich einmal nachhaken. Wir wollen, dass mein Mann direkt nach der Geburt Elternzeit nimmt. Der errechnete Geburtstermin ist 22.09. Dann müssten wir Anfang August den Antrag über die Elternzeit bei seinem Arbeitgeber stellen, stimmt das? Ich werde nach der Geburt 12 Wochen (wegen Kaiserschnitt) in Mutterschutz sein.