Arbeitsrecht, Probezeit, Elternzeit für die Väter?

1 Antwort

Der Antrag muss 7 Wochen vor Start Elternzeit gestellt werden.

Bedenkt, dass du die 8 Wochen nach der Geburt auf jeden Fall in Mutterschutz gehen musst - dein Mann kann parallel Elternzeit nehmen, insgesamt stellt ihr euch aber da bei der Anzahl der Monate eventuell schlechter.

(Beispiel: Du willst gar keine Elternzeit mit Elterngeld im Anschluss nehmen, und deklarierst die 8 Wochen Mutterschutz daher nicht als Elternzeit - beziehst also auch kein Elterngeld. Dein Mann kann nur 12 Monate Basiselterngeld nehmen - d.h. insgesamt ist er dann 10 Monate "alleine" nach deinem Mutterschutz. Nimmt er das Elterngeld und die Elternzeit erst ab Monat 3, dann kommt ihr auf 2 Monate Elternzeit für dich mit Mutterschaftsleistungen + 12 Monate Elternzeit mit Elterngeld für ihn = 14 Monate vs. nur 12))

Wann der Antrag erfolgen muss, hängt also davon ab wann er die Elternzeit nehmen will. Im Anschluss zu deinem Mutterschutz, dann muss er erst eine Woche nach Geburt informieren und ihr habt ein bisschen "mehr zeitliche Luft" für die mentale Beruhigung.

Ab Elterngeldinformation ist keine Kündigung mehr möglich, auch wenn er die vorher anzeigt.


online90 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 19:18

Wann der Antrag erfolgen muss, hängt also davon ab wann er die Elternzeit nehmen will. Im Anschluss zu deinem Mutterschutz, dann muss er erst eine Woche nach Geburt informieren und ihr habt ein bisschen "mehr zeitliche Luft" für die mentale Beruhigung.

Hier müsste ich einmal nachhaken. Wir wollen, dass mein Mann direkt nach der Geburt Elternzeit nimmt. Der errechnete Geburtstermin ist 22.09. Dann müssten wir Anfang August den Antrag über die Elternzeit bei seinem Arbeitgeber stellen, stimmt das? Ich werde nach der Geburt 12 Wochen (wegen Kaiserschnitt) in Mutterschutz sein.

0
kabbes69  01.07.2024, 19:41
@online90

Wegen Kaiserschnitt sieht das MuScHG meines Wissens keine Verlängerung vor.

Frühgeburt - kannst du noch nicht beurteilen

Mehrlingsgeburt - könntest du dann auch so schreiben

Behinderung - hofft niemand, muss aber nach der Geburt festgestellt werden

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html

Woher kommt deine Erkenntnis?

0