Arbeitsplatzvorbereitungszeit zulässig?

2 Antworten

Arbeitsplatzvorbereitung gehört unkritisch zu den typischen Arbeitstätigkeiten und sind somit betrieblich veranlasst. Ein Abzug wäre nicht zulässig, aber lieber prüfen, bevor hören sagen eine Ente ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB