Arbeitslosengeld I erhalten und gleichzeitig in die Selbstständigkeit einsteigen?

3 Antworten

Hallo,

das solltest du am besten mit deinem Jobcenter besprechen.

Für eine bestimmte Übergangsfrist kann man Sozialleistungen beziehen, wenn man sich selbstständig machen will.

Aber bedenken, dass es ja nicht nur der Verdienst ist, der dir u.U. fehlen wird, sondern insbesonder auch die Krankenversicherung. Sich selbst zu versichern ist sehr teuer - muss dann aber sein.

Unter Umständen zahlt sogar das Jobcenter die Podologie-Schule ....

Aber die ganzen Dinge, die dazu gehören, kannst du nur vor Ort mit deinem Sachbearbeiter klären.

Für eine Existenzgründung sind meist auch noch jede Menge anderer wichtiger Dinge zu beachten, von einer Anmeldung beim Gewerbeamt, über das Finanzamt etc. pp.

Du meldest Dich jetzt sofort arbeitslos ab dem 1.9. (wenn ich das richtig verstanden habe), sonst droht Dir eine Sperre.

Die Lohnangaben legst Du nach, sobald Du den Lohnzettel hast. Der Arbeitgeber soll Dir direkt mit der Lohnabrechung eine Bescheinigung für die Agentur für Arbeit ausstellen.

" Nun ist es ja auch so das man bis zu einem bestimmte Jahresumsatz als selbständiger keine/weniger Steuern zahlen muss."

Das hast Du auch als Angestellter, das ist der normale Steuerfreibetrag.

Du kannst Dich nebenher selbständig machen, allerdings maximal 15 h die Woche - alles drüber lässt Deinen Anspruch auf ALG1 erlöschen, weil Du dem Arbeitsamt nicht mehr in genügendem Umfang zur Verfügung stehst.

Du kannst versuchen, den Gründerzuschuss zu beantragen.

Auf Antrag kann das AlG 1 bei einer Existenzgründung für 3 Monate weiter geleistet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monate der versicherungspflichtigen Beschäftigung

Ebenso ist es möglich, in der Existenzgründungsphase "aufstockend" AlG 2 zu beziehen