Kann ich Arbeitslosengeld neben der Ausbildung beantragen?
ich Starte am 01.08.2025 eine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen. Meine Eltern sind seit 5 Jahren Geschieden, momentan lebe ich bei meiner Mutter und ich habe keinen Kontakt zu meinen Vater weil wir uns nicht gut verstehen. Da mein aktuell Wohnort bei meiner Mutter 60km weit weg entfernt vom Ausbildungsort ist, ziehe ich in meine erste eigene Wohnung. Meine Frage lautet somit, ob ich Arbeitslosengeld 2 beanspruchen kann, da ich voraussichtlich mein Lebensunterhalt nicht zahlen kann (Miete,Lebensmittel,Versicherungen etc. ) hauptsächlich soll für die Ausbildung, die BAB dafür da sein, einige Freunde haben das beantragt und dann kam eine lächerliche Summer von 30€ raus. Kann mir jemand hier weiterhelfen?
6 Antworten
BAB und aufstockendes Bürgergeld.
Nein dich hat auch keiner gezwungen eine so weit entfernte Ausbildung aufzunehmen. Du kannst nur deine Ausbildungsvergütung, Kindergeld, BAB und Unterhalt von deinen Eltern bekommen. Bis Ende der ersten Ausbildung sind diese für dich verantwortlich und nicht die Allgemeinheit
Nein zusätzlich hat man noch Kindergeld. Bürgergeld gibt es in der Ausbildung nicht. Nur in den absolut seltensten Fällen. Hier sind die Eltern in der Pflicht. Wenn die nicht können, muss man eben näher von zu Hause aus eine Ausbildung machen
Außerdem kann man ohne Probleme 60 km hin und zurück pendeln. Das mache ich täglich. Hier geht es aber um Faulheit bzw Bequemlichkeit des Fragestellers.
Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, müsstest Du nach dem Auszug erst einmal BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Da kommt es nicht nur auf das Einkommen der Eltern, sondern auch auf deine eigene Nettovergütung an.
Wie alt bist Du denn, was bekommst Du laut Azubivertrag an Bruttovergütung gezahlt, wie lange würdest Du denn Pendeln und was würdest Du für die Warmmiete zahlen müssen ?
Nach dem Auszug stünde dir unter 25 Jahren das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.
Würde das Pendeln nicht zumutbar sein, der Auszug also notwendig und dein gesamtes anrechenbares Einkommen inkl. Kindergeld und ggf. BAB - deinen Bedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter nicht decken, könnte unter Umständen zusätzlich noch ein Anspruch auf eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter bestehen.
Kannst du sehr wohl,ich hatte das auch wenn du nicht über den Freibetrag kommst,für Azubis gibt es da eine Sonderregelung,allerdings würde ich erstmal Kindergeld beantragen,dann ist dein Einkommen dafür zu hoch
In der Regel nein.
Du hast eine Ausbildungsvergütung und deine Mutter ist dir unterhaltspflichtig.
Davon musst du auskommen. Du hast quasi kein "Recht" auf Leistungen nur, weil deine Ausbildung 60km weit weg ist.
Stimmt nicht, wenn die Ausbildungsvergütung + BAB nicht für den Lebensunterhalt reicht, kann man Bürgergeld zusätzlich beantragen.