Arbeitslosengeld - Mini-Job?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, nach Erhalt deines Lohns entsprechend einen Nachweis in Kopie über die Höhe deines tatsächlichen Einkommens einreichen.

Dann bekommst Du eine Nachzahlung, wenn die Agentur für Arbeit ein höheres Erwerbseinkommen als den Freibetrag von 165 Euro Netto angenommen und dir zu viel vom ALG - 1 abgezogen hat.


isomatte  18.12.2024, 18:09

Danke dir für deinen Stern !

Ich habe bereits schriftlich mitgeteilt, dass mein tatsächliches Nebeneinkommen deutlich niedriger ist.

Das war schon mal richtig, sofern per Brief mitgeteilt.

Rest abwarten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
 oder wird die Differenz nachgezahlt vom Arbeitsamt?

Natürlich zahlen die nach, was Dir zu steht, die wollen aber Gehaltsnachweise sehen.