Arbeitskollegin indirekt beleidigt. Ermahnung rechtens?

1 Antwort

Selbstverständlich hast du sie als asozial bezeichnet. Das war doch auch die Absicht deiner Nachricht. Deine Argumentation, es sei nur eine Frage und nicht direkt gegen sie gerichtet gewesen, ist eine Ausrede. Du hast sie direkt angesprochen und jeder, der diese Nachricht liest, weiss ganz genau, was du damit zum Ausdruck bringen wolltest.

Ich finde, solche Dinge regelt man am besten direkt unter 4 Augen, ohne Zeugen, ohne Nachrichten. Damit ist die Sache dann ganz einfach klargestellt.

Anhand dieses Zickenkrieges werdet ihr im Ansehen des Chefs wohl nicht unbedingt steigen.