Arbeitgeber möchte Elternzeit nicht erlauben?
Hallo Zusammen, der Arbeitgeber meines Mannes möchte die Elternzeit nicht genehmigen. Mein Mann arbeitet im Hoch und Tiefbau. Der Arbeitgeber will, dass er die Elternzeit im Winter nimmt. Ich hab eigentlich gelesen, dass der Arbeitgeber die Elternzeit hinnehmen muss. Wir wollen ja die Elternzeit nehmen wie wir es wollen und nicht wie der Arbeitgeber das möchte. Wie ist hier die Rechtslage?
Danke und VG
2 Antworten
Die Rechtslage in Deutschland besagt, dass Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Elternzeit haben, um sich um ihr Kind zu kümmern. Der Arbeitgeber muss die Elternzeit genehmigen, es sei denn, es liegen dringende betriebliche Gründe vor, die dagegen sprechen. Diese Gründe müssen jedoch sehr schwerwiegend sein. Der Arbeitgeber darf nicht bestimmen, wann die Elternzeit genommen wird, solange keine solchen dringenden Gründe vorliegen.
es sei denn, es liegen dringende betriebliche Gründe vor, die dagegen sprechen
Nein.
Dies gilt nur für die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit.
Der Arbeitgeber kann den Antrag grundsätzlich nicht ablehnen.
Aber:
Gemäß § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BEEG können Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnen, wenn dem Anspruch
dringende betriebliche Gründe
entgegenstehen.
Ein betrieblicher Grund liegt danach vor, wenn die Arbeitszeitverringerung die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. Auch unverhältnismäßige Kosten berechtigen den Arbeitgeber dazu, den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abzulehnen.