Arbeitgeber möchte Elternzeit nicht erlauben?

2 Antworten

Die Rechtslage in Deutschland besagt, dass Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Elternzeit haben, um sich um ihr Kind zu kümmern. Der Arbeitgeber muss die Elternzeit genehmigen, es sei denn, es liegen dringende betriebliche Gründe vor, die dagegen sprechen. Diese Gründe müssen jedoch sehr schwerwiegend sein. Der Arbeitgeber darf nicht bestimmen, wann die Elternzeit genommen wird, solange keine solchen dringenden Gründe vorliegen.


Elli113  18.06.2024, 14:06
es sei denn, es liegen dringende betriebliche Gründe vor, die dagegen sprechen

Nein.

Dies gilt nur für die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit.

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Kirsche5288 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 08:23

Danke für deine Antwort

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Der Arbeitgeber kann den Antrag grundsätzlich nicht ablehnen.

Aber:

Gemäß § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BEEG können Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnen, wenn dem Anspruch

dringende betriebliche Gründe

entgegenstehen.

Ein betrieblicher Grund liegt danach vor, wenn die Arbeitszeitverringerung die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. Auch unverhältnismäßige Kosten berechtigen den Arbeitgeber dazu, den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abzulehnen.


Elli113  18.06.2024, 13:45

Um eine Verringerung der Arbeitszeit ging es in der Frage aber nicht.

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Kirsche5288 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 08:24

Danke für deine Antwort

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