Arbeitet die Polizei mit Instagram zusammen?

5 Antworten

Wenn ein Beweis vorliegt, dass eine Straftat begangen wurde. Dann ja. Man bräuchte eben einen Nachweis für dein bsp. Dem Welpenhandel. Wenn auf dem Foto 100 Welpen zu sehen sind, wird das niemanden interessieren. Wenn der Standort zu einer illegalen Verkäuferseite dazupasst dann eventuell schon. Wenn da nur eine Graspflanze zu sehen ist, wird das auch niemanden interessieren, aber wenn ein Video veröffentlicht wird, wo ein Mensch ermordet wird, ist das eine Begründung und ein Beweismittel, dass die Polizei in diesem Fall Online und vor Ort eingreifen darf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

halbwissen02 
Beitragsersteller
 12.09.2020, 04:46

wie kommt die Polizei an solch einem Nachweis und was gilt als Nachweis?

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xubjan  12.09.2020, 08:38
@halbwissen02

Beispielsweise gibt es Zeugen oder Videoaufnahmen oder oder.

Zu Beweisen findest du hier Details: https://de.wikipedia.org/wiki/Beweismittel

Wichtig ist aber, dass im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durchaus auch konkrete Verdachtsmomente ausreichen können, damit sich Ermittlungsbehörden weitere Beweise besorgen.

Wichtig ist auch, dass du hier nicht den vielen (amerikanischen) Krimis folgst. In Amerika gibt es sehr strenge Regeln, was die Ermittlung und Herkunft von Beweisen angeht. Auch bei uns können Beweise unbrauchbar werden und deren Verwertung verboten sein, aber wir haben deutlich andere Regeln als die Amerikaner.

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Jain, wenn die zur Ermitelungszweken daten brauchen und mit einem durchsuchungsbeschlus ankommen dann ja und wenn die Provider Illegales Material findet schalten sie auch die Polizei ein. Mit den Acounts die die Polizei betreibt hat die Leitung der Platform jedoch nichts zutun

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich viel mit Geschichte und Politik

halbwissen02 
Beitragsersteller
 12.09.2020, 04:51

was wäre das für illegales Material von der Sicht des Providers?

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xubjan  12.09.2020, 08:43
@halbwissen02

Das, was strafrechtlich relevant ist. ;-)

Beispielsweise Kinderpornographie, Hetzschriften bzw. Ankündigung von Straftaten, Verstöße gegen das Urheberrecht usw.

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Meaglon  12.09.2020, 09:04
@halbwissen02

Kinderpornos, Hetze, urheberrechtlich geschütztes Material, Androhung von Drohung von Straftaten, Dokumentierung von Straftaten, etc

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😅

Die kriegen höchstens daten mit Gerichtsbeschluss

Wenn es für strafrechtliche Ermittlungen erforderlich ist, setzt sich die Polizei mit dem entsprechenden Provider / Betreiber in Verbindung und fordert die jeweiligen Daten ab. Egal, ob FB, Insta, Gutefrage oder Sonstigen.


halbwissen02 
Beitragsersteller
 12.09.2020, 04:33

der Provider wäre dann jemand sowie Vodafone oder T-Mobile oder?

was für Informationen wären das dann den der Provider zur Verfügung stellen kann oder muss?

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gri1su  12.09.2020, 04:38
@halbwissen02

richtig. Auf jeden Fall wäre es Name und Anschrift. Weitere Auskünfte wären sicher situationsbezogen.

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halbwissen02 
Beitragsersteller
 12.09.2020, 04:43
@gri1su

und was ist mit Chatverläufen z.B?

sind die relevant um die Tat nachweisen zu können, wer stellt diese dann zur Verfügung und ist es überhaupt nötig?

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gri1su  12.09.2020, 04:50
@halbwissen02

Da bin ich überfragt. Das ist sicher auch vom Provider / Betreiber abhängig. Bei GF weiß ich aus konkreten Fällen, dass entsprechende Beiträge an die Polizei übermittelt wurden - aber das muss nicht überall so sein.

Normalerweise stellt die Polizei dann die Geräte / Datenträger sicher und wertet sie aus. Gelöschte Dateien können mit Hilfe spezieller Software meist wieder hergestellt werden.

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JMJreboot  12.09.2020, 04:28

Dazu benötigt die Polizei einen Beschluss von der Staatsanwaltschaft oder einem Richter.

Einfach so dürfen die nicht auf persönliche Daten zugreifen.

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gri1su  12.09.2020, 04:31
@JMJreboot

Das war aber nicht die Frage.Da die Polizei ausführendes Organ der Staatsanwaltschaft ist, kannst du ganz getrost davon ausgehen, dass die Polizei die Berechtigung hat.

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JMJreboot  12.09.2020, 05:24
@gri1su

Die Frage war ob die Polizei das tut. Dann lautet die Antwort JA aber mit Einschränkungen.

Das ging aus deiner Antwort nicht hervor.

Mehr wollte ich nicht sagen.

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Nein.

Dafür bräuchten sie einen richterlichen Beschluss und folglich auch Beweise einer Straftat. Einfach so deine Chats mitlesen? - Nope.

Von alleine gibt Facebook nix raus. Da gibt‘s keine aktive Zusammenarbeit.

Aber die Polizei / das Bundeskriminalamt kennt gewisse Lücken über die sie private Chats mitlesen können, und diese nutzen sie auch aus. Sicher bist du also als Verbrecher trotzdem nicht.


halbwissen02 
Beitragsersteller
 12.09.2020, 04:49

was für ein Beweis wäre das bzw wie kommen sie an solche Beweise ran und was für Lücken wären das?

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MrAmazing2  12.09.2020, 04:51
@halbwissen02

Haha wenn ich die Lücken wissen würde dann gäbe es sie nicht. Streng geheim, sonst würde Facebook sie ja direkt beheben.

Naja, es muss halt eine Straftat vorliegen. Eine Anzeige oder sonstiges. Ein richterlicher Beschluss braucht halt einen Grund. Und der Richter sagt dann quasi den Ermittlern „Ok, ihr dürft vom Provider die Daten einfordern“.

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MrAmazing2  12.09.2020, 05:29
@halbwissen02

Puh, bin leider kein Rechts-Experte aber würd mal folgendes Schätzen:

Wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt (aber keine Anzeige oder sowas): Nein, wäre unnötige Arbeit für Richter und Polizei, jedem Verdacht auf eine Straftat nachzugehen. Ausser sie ist wirklich sehr krass, Mord oder sowas.

Wenn bereits eine Straftat vorliegt, und du verdächtigt wirst Schuldiger zu sein: Schon eher.

Aber wie gesagt bin ich kein rechts Experte, da musst du mal einen solchen Fragen, gibts hier sicher auch.

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xubjan  12.09.2020, 08:41
@MrAmazing2

Ein Verdacht reicht aus. Allerdings muss er konkret und substantiiert sein. Ein "Ich denke, er ist Drogenhändler, weil der immer so viel Besuch hat und komisch guckt" reicht jedenfalls sicher nicht aus.

Aber ein "Ich habe die Drogen, mit denen ihr mich erwischt habt, von XYZ gekauft, in seiner Privatwohnung" zusätzlich zum "Da gegen immer viele Leute ein und aus" würde vermutlich ausreichen.

Aber auch ich bin kein Rechtsexperte.

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