Was darf die Polizei wenn man Wegrennt mit 16?

13 Antworten

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Gruslige Antworten hier teilweise...

Zunächst mal: Was soll "die Polizei" sein? Polizei ist Ländersache, somit gibt bezüglich der Anwendung von unmittelbaren Zwang dezente 16 verschiedene Polizeiaufgabengesetze.

Für Bayern gilt folgendes: Der Schusswaffengebrauch darf nur angedroht werden, wenn auch die Schussabgabe gerechtfertigt wäre. Dies ist bei einer Flucht nur der Fall, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass du ein Verbrechen oder ein Vergehen mit Waffen begangen hast. Das Alter spielt hierbei keine Rolle.

Was wesentlich wahrscheinlicher ist, dass dir ein Polizeibeamter nachrennt und dich umwuchtet... was sehr schmerzhaft sein kann. Ich nicht, ich wäre zu langsam dafür ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Anonymuuuuusss 
Fragesteller
 29.10.2019, 10:22

Die haben doch so schwere Westen das schaffen sie doch nicht?

Wie ist es in Brandenburg und in Berlin?

Danke für die Antwort

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Dommie1306  29.10.2019, 10:30
@Anonymuuuuusss

Die meisten Kollegen sind wesentlich sportlicher als ich. Anders formuliert: Auf nun 11 Jahre Dienstzeit, habe ich noch keinen gesehen, der es geschafft hätte wegzulaufen.

Die Weste ist jetzt wahrlich nicht soooo schwer.

Keine Ahnung, ich verrichte meinen Dienst in Bayern und habe gute Kontakte nach Baden Würtemberg, aber kenne nicht jedes Polizeigesetz in Deutschland. Prinzipiell kann man sagen, dass diese sich sehr gleichen und teilweise sogar wortgleich sind.

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Wenn jemand nichts getan hat und unbewaffnet ist, wird in der regel nicht geschossen. Das ist nur das letzte Mittel um jemanden zu stoppen... Zu viele Filme geguckt?

Erstmal muss das ja jemand mitbekommen das du rennst. Rennen alleine macht niemanden verdächtig...

Das Alter ist egal. Wer mit 16 eine Straftat begeht und mit Waffen gegenüber der Polizei hantiert, muss sich nicht wundern über das Echo...

Es kommt immer darauf an, ob der Beamte sportlich ist oder Übergewicht aufweist.

Woher ich das weiß:Recherche

Die dürfen Dir hinterher schauen.

Schießen dürfen sie nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Das kommt mal drauf an, wo was Du da wegrennst.

Einfach so von einer Kontrolle? Hinterherrennen, Dir in die beine grätschen, Dich zu Boden bringen und fesseln.

Vom Bankraub? Dann ballert man Dich ab.

Und ob Du 16 bist oder älter oder jünger - woher soll man das genau wissen? Wer rennt, wird gefangen. Ob mit oder ohne Schußwaffe hängt nicht vom Alter ab sondern davon, in welcher Situation man wegrennt.


Gast0308  29.10.2019, 10:16

nein so ein Quatsch die schiessen nur wenn jemand in Gefahr ist

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Dommie1306  29.10.2019, 10:32
@Gast0308
Art. 84 bayrisches PAG
Schußwaffengebrauch gegen Personen
(1) Schußwaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden,
1.
um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren,
2.
um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung eines Verbrechens oder eines Vergehens unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengmitteln zu verhindern,
3.
um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie
a)
eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
b)
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Schußwaffen oder Sprengmittel mit sich führt,
4.
zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, die in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist
a)
auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Verbrechens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder
b)
auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Vergehens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Vergehens, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Schußwaffen oder Sprengmittel mit sich führt,
5.
um die gewaltsame Befreiung einer Person aus amtlichem Gewahrsam zu verhindern oder in sonstigen Fällen des Art. 107 BayStVollzG.

Das hat alles nichts mit "wenn jemand in Gefahr ist" zu tun...

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feinerle  29.10.2019, 11:25
@Gast0308

Von wegen. Ein Verbrechen oder ein Vergehen unter Anwendung oder Mitführen einer Schußwaffe genügt und Du wirst abgeballert.

Und ach ja, befindest Du Dich in amtlichen Gewahrsam und rennst, stanzt man auch Löcher in Dich rein mit dem dienstlich gelieferten Fernlocher, auch bekannt unter der bezeichung Schßwaffe.

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