Arbeiten und noch keinen Arbeitsvertrag?
Hallo ich bin jetzt 4 Wochen bei meiner neuen Arbeit und hab immer noch keinen Arbeitsvertrag .Darf man ohne Arbeiten angemeldet bin ich Daten haben sie alle.
7 Antworten
Du hast einen Arbeitsvertrag, der muss nicht schriftlich sein. So lange du keinen schriftlichen Vertrag hast, gelten die gesetzlichen Mindestbestimmungen.
Du hast einen mündlichen Arbeitsvertrag nach BGB. Solange die das vernünftig abrechnen ist alles erstmal in Ordnung.
Was sie nicht dürfen ist dich schwarz zu bezahlen, d.h. ohne Abrechnung.
Ja, wichtig ist die Anmeldung.
Ansonsten gilt erst mal der mündliche Arbeitsvertrag bis irgendwann noch ein schriftlicher Arbeitsvertrag kommt.
Doch, du hast einen Arbeitsvertrag, nur eben mündlich und unbefristet und ohne Probezeit.
Bei der Krankenkasse muss dich dein Arbeitgeber trotzdem anmelden.
Nach 4 Wochen würde ich einfach mal bei meiner Krankenkasse anrufen und fragen, ob sie die Meldung schon haben.
Manche AG sind bissl lahm, AV gilt auch mündlich..aber Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.