Darf man in der Gastronomie kostenlos arbeiten?
Ein Kollege von mir arbeitet als Koch und muss nach der Arbeit zum putzen bleiben, was meistens 2-3 Stunden dauert. Laut ihm steht im Arbeitsvertrag dass man aber nur eine Stunde dafür Zeit brauchen darf. Angeblich arbeitet er ab 0 Uhr kostenlos und ohne Nachtzuschlag.
Ich habe das starke Gefühl das das nicht legal ist.
12 Stimmen
7 Antworten
Er darf nach abgeleisteter Arbeitszeit nach Hause gehen, allerdings wird der Chef ihm unterstellen, dass er faul und zu langsam ist, wenn dann die Küche noch dreckig ist. Folglich gibt es eine Abmahnung und anschließend die Kündigung.
Eine dreckige Küche zurück lassen oder die Arbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erledigen sollte kein Grund für eine Abmahnung sein?
Doch selbstverständlich
Dann muss allerdings die Firma entsprechend genügend Personal einstellen das für alle die vorgegebene Aufgaben während der Arbeitszeit zu schaffen sind und darauf muss der Koch pochen beim Gespräch.
Kündigung ist natürlich Blödsinn es ist nahezu unmöglich einen ausgelernten Koch als Ersatz zu finden der bereit ist unter derartigen Bedingungen zu arbeiten. Eine Putzkraft auf Stundenbasis ist da einfacher zu finden....
Das muss/darf der Chef entscheiden. Ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um ein 3 Sterne Restaurant handelt. Ferner hat der Koch vor seinem Vertragsabschluss die Arbeitsbedingungen gekannt.
Ja natürlich darf der Chef entscheiden entweder bleibt bude schmutzig er stellt ein oder putzt selbst nachts kostenlos
Na dann viel Spaß jemand zu finden 🤣
So dämlich wie du indirekt denn Chef unterstellst zu sein ist er garantiert nicht.
Wo unterstelle ich dem Chef Dämlichkeit? Ich halte ihn eher für geizig! Andrerseits weiss ich, wie dämlich sich Menschen beim Putzen anstellen können und wie effektiv sich manche Reinigungsarbeiten erledigen lassen. Gerade in einer Küche kann man schon beim Kochen an die Reinigung danach denken und somit viel Zeit/Arbeit einsparen.
Dämlich dahingehend das er selbst nicht wüsste nach Jahren wie schlecht für Unternehmen gerade Gaststätten etc die Lage auf denn Arbeitsmarkt ist.
Selbst verständlich darf er kostenlos arbeiten. Das ist nicht verboten. Jedoch muss er es nicht. Das Putzen gehört zur bezahlten Arbeitszeit. Der Chef muss ihn während der Zeit voll bezahlen.
er soll zu ak gehen und sich beraten lassen. Betriebe die wissentlich sowas machen gehören weg.
Mir scheint, daß die benötigte Zeit zum Putzen hier völlig falsch veranschlagt wurde. Putzen ist Arbeit. Wenn der Arbeitgeber eine separate Person dafür einstellen müßte, dann will diese Person ebenfalls ihre GESAMTE Arbeitszeit bezahlt bekommen. Auch mit Nachtzuschlag, wenn es nach Mitternacht ist.
Ich rate dazu, die Arbeitszeiten täglich, nach Tätigkeiten (Vorbereitung, Kochen, Reinigung, ...) unterteilt, zu notieren. Tipp dazu: Die Kasse zuletzt abrechnen, um einen Zeitstempel auf dem Abrechnungsbeleg vorweisen zu können (abfotografieren!). Zusätzlich bitte (mindestens einmal) die Zeiten für die unterschiedlichen Reinigungsaufgaben notieren (Geschirr, Arbeitsflächen, Böden, Gästebereich...), um Argumente für den tatsächlichen Zeitbedarf zu haben. Im Normalfall ist der Eckwert für den Akkord von Reinigungskräften so knapp berechnet, daß man nie bei normaler Verschmutzung innerhalb dieser Zeit fertig wird, oder nicht ausreichend sauber putzen kann. Das ist nicht akzeptabel, weil es IMMER auf die Knochen des Arbeitnehmers geht.
Der Arbeitgeber möge bitte PERSÖNLICH beweisen, daß der Putzaufwand bei üblicher Verschmutzung innerhalb der bezahlten Arbeitszeit zu schaffen ist!
Das ist illegal und sollte das tatsächlich stimmen, dann sollte dein Freund dringend mit seinem Arbeitgeber sprechen. Hat der kein einsehen, dann sollte er sich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Anwalt wenden.
Mit ersten Teil hast recht mit zweiten nicht. Das halt leere Drohungen wovon sich viele immer noch einschüchtern lassen.