Darf die Agentur für Arbeit meine Daten an Zeitarbeitsfirmen weitergeben, damit diese mich anrufen, um sich bei ihnen zu bewerben?
4 Antworten
Das musst du in der EGV festhalten was die dürfen und zu was du bereit bist
Damit du wenigstens nicht angerufen wirst, ist es wichtig der AfA die eigene Telefonnummer nicht zu geben. Du bist nicht verpflichtet denen deine Telefonnummer zu geben. Selbiges gilt auch für die E-Mail Adresse.
Die postalische Kommunikation reicht vollkommen.
Wenn die AfA deine Telefonnummer bereits hat, stellst du einfach einen Antrag auf Löschung dieser. Im Netz gibt es genug Vorlagen wie man so einen Antrag verfassen kann.
Ist das Ironie? Weltfremder Vorschlag? Wieso? Man ist nicht verpflichtet dem "Amt" seine Telefonnummer zu geben. Dann wird man insgesamt weniger belästigt, da Briefe auch Geld kosten und die Leihbuden kriegen auch keine Nummer.
Und ja, das Arbeitsamt oder Jobcenter oder jegliche Behörden zähle ich nicht zu meinen Freunden. Du vielleicht. Aber ich nicht.
Leider ist in deinem Kommentar keine Antwort auf die letzte Frage meiner Antwort enthalten.
Auch wenn man gesetzlich zu etwas nicht verpflichtet ist, erleichtert die Telefonnummer den Informationsaustausch ungemein.
Wie trittst Du mit Jobcenter und Arbeitsagentur in Kontakt, wenn Du Rückfragen hast oder kurzfristig einen Antrag stellen musst? Postalisch? Wenn ja, dann ist ok, dass Du die Arbeitsagentur bittest deine Telefonnummer nicht zu nutzen.
Wenn du aber das Telefon nutzt, solltest Du nochmal überlegen, ob das Ansinnen nicht doch ein wenig praxisfern ist.
Abschließend noch eine Frage: einen Job suchst Du schon, oder?
Jegliche Anträge und jeglicher (wichtiger) Informationsaustausch findet schriftlich statt, schon allein deswegen, da nur Geschriebenes was wert ist. Irgendein Telefongespräch hat im Falle eines Streites oder sonstigen Unstimmigkeiten kein Bestand.
Das ist keineswegs ein weltfremder Vorschlag. Laut EAO muss man auch nur postalisch erreichbar sein. Weiterhin kann man das Gesagte am Telefon nicht beweisen. Genauso wie E-Mail ist diese Art von Kommunikation nicht rechtssicher. Was deine Argumrntation Freunde betrifft, ist das ja auch was völlig anderes. Die Aentur für Arbeit oder das JC ist nicht dein Freund.
Du kannst wählen ob direkt deine Nummer weitergeleitet wird oder du über die Agentur für Arbeit angerufen werden möchtest.
Deine Nummer gibst du der Agentur, wenn eine Firma sich bei dir melden möchte, erhält diese von der Agentur für Arbeit eine Call Me Nr. über diese kann die Firma dich kontaktieren ohne deine Nr zu sehen. Dennoch wird es über die Zentrale an deinen Apparat weitergeleitet.
Kannst du auf der Homepage nochmal nachlesen Call Me nennt sich dieses Verfahren.
Also einfach mal so darf die ArGe gar nichts weitergeben. Immerhin herrscht in Deutschland Datenschutz. Wenn du allerdings irgendwann einmal etwas unterschrieben hast, dann schon. Guck noch mal deine ganzen Unterlagen durch, aber ich halte es für relativ unwahrscheinlich.
Wenn du es möchtest, musst du es ausdrücklich erlauben. Vorher geht da gar nichts.
Ich habe nur eine Vereinbarung unterschrieben, das Jobangebot per E-Mail zu erhalten
Dann verteilt die ArGe keine Daten von dir, sondern vergleicht selbst, welche Stelle zu deinem Lebenslauf passt und schickt dir entsprechende Angebote. Da du beim Arbeitsamt bist, schließe ich daraus, dass du Arbeitslosengeld und kein "Hartz IV" beziehst und das heißt für dich, dass du auch nicht alles annehmen musst und Jobangebote ggf. ablehnen kannst. Allerdings wäre eine Begründung schön, damit man die Suche innerhalb der ArGe besser anpassen kann. :)
Ich habe nichts davon unterschrieben, ich habe nur online einen Antrag auf ALG1 gestellt, ich habe noch nicht einmal den Bescheid erhalten, noch hatte ich ein Gespräch mit jemandem von der AfA
Fakt ist, dass es irgendwo stehen und nachlesbar sein muss. Ich bin nicht naiv, ich bin Sachkundig. (Achte bitte darauf, mich nicht noch einmal zu beleidigen. :) ) Dort steht "Berufserfahrung". Bitte, danke.
blabla
Bei der EGV verzichtest du weitgehend auf all deine rechte, damit du überhaupt geld bekommst. Bei der EGV wirst du auch bedrängt diese so wie sie ist zu unterschreiben, das du mitspracherecht hast, sagt dir keiner.
Du bist als deutscher Staatsbürger dazu angehalten, dich selbst über deine Rechte schlau zu machen. Wer seine Grundrechte kennt, lässt sich nicht so schnell herumschubsen.
Du darfst dann plötzlich diskriminiert werden, hast keine Würde mehr und kannst nicht in ein anderes Bundesland ziehen? Du wirst dann beleidigt, geschlagen und man darf dich töten? - Welches Grundrecht geht denn genau flöten? Das, was oben steht, kann ich mir nämlich nur schwerlich vorstellen. :)))
Das ist aber wahr. Die Afa und JC dürfen keine Daten ohne die Erlaubnis der Erwerbslosen an Dritte weitergeben.
Das ist ja ein völlig weltfremder Vorschlag. Die moderne Kommunikation läuft doch über Telefon. Freunden schreibst Du doch auch keinen Brief ...
Bitte die Agentur die Daten zur Telekommunikation ausschliesslich intern zu nutzen und nicht per Vermittlungsvorschlag an potenzielle Arbeitgeber.
By the way: haben die zeitarbeitsunternehmen überhaupt deine rufnummer erhalten, oder hast du dem Call-me Service zugestimmt?