Arbeit, Kündigungsfrist, Probezeit?
Hallo, ich arbeite momentan im handel.
Ich habe schmerzen und bin deshalb im Krankenstand
Ich möchte eine einvernehmliche Lösung vorschlagen zu kündigen, da die Arbeit mich fertig macht und ich mich kaum bewegen kann zurzeit.
Ist das so möglich?
Deshalb muss man ja eine einvernehmlich kündigen vorschlagen die nur nach der Probezeit möglich ist?
Im Vertrag steht:
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eigenkündigung durch Arbeitnehmer: Wer eine Arbeitsstelle selbst ohne wichtigen Grund als Arbeitnehmer kündigt, dem drohen Bürgergeld Leistungsminderungen, also eine Kürzung des Regelsatzes bis zu 30 Prozent.
Aber:
Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen sind u.a. folgende:
Eigene Gesundheitsgefährdung durch die Arbeit Krankheit des Arbeitnehmers
Also müsste das durchgehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen sind u.a. folgende: Eigene Gesundheitsgefährdung durch die Arbeit Krankheit des Arbeitnehmers
Sich darauf zu berufen, reicht in der Regel nicht aus. Es muss zum einen nachgewiesen werden, aber auch von der Arbeitsagentur so akzeptiert werden. Nicht jedes Attest führt automatisch zur Anerkennung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich möchte eine einvernehmliche Lösung vorschlagen mit 15.07 zu kündigen, da die Arbeit mich fertig macht und ich mich kaum bewegen kann zurzeit.
Eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im beidseitigem Einvernehmen führt in der Regel ebenfalls, wie die Eigenkündigung, zu einer Sperrzeit beim ALG.
Als Begründung einer Kündigung zur Vermeidung einer Sperrfrist reicht es im Übrigen auch nicht aus, sich auf gesundheitliche Probleme zu berufen. Diese müssen schon nachweisbar sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
eine einvernehmliche Kündigung nennt man auch Aufhebungsvertrag und wenn du den unterschreibst, dann wird das vom Amt wie eine Eigenkündigung angesehen.