Zum 15. oder 31. Kündigung möglich?
Hallo ihr lieben,
ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen. Ich arbeite jetzt 4,5 Jahre bei dieser Firma. In meinem Vertrag steht folgendes:
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich nur noch zum 31. wegen diesem Kürzel kündigen kann, da der Arbeitgeber nach 2 Jahren nur noch zum Monatsende mich kündigen könnte. Kann mir einer diese Frage beantworten?
2 Antworten
Heute ist der 30.4. Am 2. Mai kannst du noch wirksam zum 31.5. kündigen. Damit wäre die Frist von 4 Wochen zum Monatsletzten eigehalten. Danach wäre der nächste Termin zum 30.6. Du musst natürlich NICHT bis zum letzten Moment warten. Du kannst auch jetzt schon zum 30.6. kündigen.
Am 2. Mai kannst du noch wirksam zum 31.5. kündigen. Damit wäre die Frist von 4 Wochen zum Monatsletzten eigehalten.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und nicht vier Wochen.
Monatsende.