Arbeit kündigen? Wie schreiben?

2 Antworten

Denn Vertragsbeginn musst du nicht angeben. Wenn deine schriftliche Kündigung einwandfrei deiner Person zugeordnet werden kann, ist tatsächlich NUR die Schriftform vorgeschrieben.

Hallo,

einen Vertragsbeginn anzugeben ist nicht notwendig. Die Kündigung muss der Person zuordenbar sein.

Wenn da also Max Mustermann kündigt, dürfte das der Fall sein. In einer besonders großen Firma kann man es trotzdem zuordnen, da es vermutlich keine 2 Max Mustermann geben wird, die in der Musterstraße 1 in 12345 Musterstadt wohnen.

Wichtig ist, dass deine Frist gemäß Arbeitsvertrag / Tarifvertrag zu beachten und die Schriftform zu wahren.

LG, Chris