Arbeit?

5 Antworten

Wenn Du während der zwei Wochen krankgeschrieben warst, hast Du für die Zeit der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld.

Für die restliche Zeit besteht Anspruch auf Entgeltzahlung.

Angemeldet werden mußt Du normal, und Steuerberaterkosten des Arbeitgebers sind nicht Dein Problem.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
War halt nur 2 Tage arbeiten den Rest krank.

Dann erhältst du auch nur Lohn für 2 Tage.

In den ersten vier Wochen besteht keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

In den ersten 4 Wochen wird Krank anders behandelt. Da ist dein Ansprechpartner für Geld die KV.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/entgeltfortzahlung-anspruch-bei-arbeitsunfaehigkeit-14-wartefrist_idesk_PI42323_HI569777.html

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/entgeltfortzahlungsversicherung/anspruch-von-neuen-mitarbeiter-auf-entgeltfortzahlung-2037132

Auf ordnungsgemäße Handhabe würde ich aber dennoch bestehen auch weil du ja von der KV geld wegen Krankheit im bestehenden Arbeitsverhältnis willst. Murksereien macht der AG sicher nicht zu deinem Vorteil. Und ich wüsste keinen Grund warum du die Kosten für den Steuerberater bezahlen solltest wenn er den braucht.

naja 50 euro sind geld aber du hast nach 2 wochen gekündigt... da wäre es ein feiner zug ihn keine immense extra kosten zu stellen.

ich würde es dabei belassen und gut ist.


Onaxer  25.06.2024, 10:35

Dieser Rat ist sehr schlecht.

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Arbeitnehmer haben in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Dafür springt in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Selbstverständlich bestehst Du darauf, dass er Dich anmeldet und gehst nicht darauf ein, den Arbeitsvertrag einfach zu zerreißen.