APZ im Mietobjekt Pflicht auch wenn ich (Vermieter) dort keinen Telefonanschluß habe?
Wir sanieren ein Zweifamilienhaus. Die Elektrik kommt komplett raus und neu (Wasser, Abwasser, Heizung, etc. auch).
Nach neuer Vorschrift muss ja so ein doofer APZ verbaut sein. Muss jetzt jede Wohnung einen eigenen APZ haben? Ich plane drei Zähler: Wohnung 1, Wohnung 2 und Allgemeinstrom. So hat jeder Mieter seinen eigenen Stromanbieter und Zähler. Muss jetzt für jeden Zähler ein APZ gesetzt werden? Muss an jeden APZ eine Datenleitung? Ich habe als Vermieter dort natürlich keinen Telefonanschluss, wozu auch. Die Mieter bekommen ihre Anschlüsse in die Wohnung - müssen die dann in den Keller verlegt werden?
Diese Smartmeterschei.... geht ir ja jetzt schon mächtig auf den Zeiger. Das sind doch alles nur unnötige Kosten die dem Eigentümer aufs Auge gedrückt werden und nicht bringen.
Der Elektriker konnte mir dies auch nicht genau beantworten (also ist er schon raus aus dem Umbau).
2 Antworten
Der Elektriker konnte mir dies auch nicht genau beantworten...
Das ist befremdlich. Er sollte es es.
So hat jeder Mieter seinen eigenen Stromanbieter und Zähler. Muss jetzt für jeden Zähler ein APZ gesetzt werden?
Der Stromanbieter hat damit nicht viel zu tun.
Der örtliche Netzbetreiber stellt hier die Bedingungen, nennen sich TAB.
(Technische Anschluss Bedingungen)
Wenn der Elektriker das nicht weiß oder die gar nicht kennt, dann darf der bei Euch auch nicht installieren.
Es wird nur ein APZ im Zählerschrank benötigt.
Er muss mit im Zählerschrank an einem äußeren Rand entweder links, rechts oder unten untergebracht sein. Zudem muss er separat plombierbar sein, mit einer 230V Spannungsversorgung (ungezählt) aus dem unteren Anschlussraum versorgt sein, sowie ein Datenkabel (steckerfertiges Patchkabel) vom APZ Bereich zu dem EHZ Zusatzraum über dem Zählerplatz besitzen. Außerdem muss ein Datenkabel cat7 vom APZ Bereich zum APL (Hausverteiler für Telefonleitungen Telekom) gelegt werden. Alle weitere Bestückung und Anschlüsse sind dann Leistung des Energieversorgers vor Ort.
Falls (derzeit) kein APL existiert, muss nach DIN "schlagmichtot" eine entsprechende Leerrohrinstallation vorgehalten werden.
Einen Platz für APZ können die gerne haben, aber es gibt kein EHZ somit also auch kein Leerrohr oder Datenkabel. Ich werd mal den Netzbetreiber anrufen wie die sich das vorstellen. Danke.
Ein EHZ ist ein elektronischer Zähler. Eigentümer sind die Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber tauscht irgendwann den "Normalzähler" gegen einen EHZ.
Ruf da an, das ist allemal für Deine weiteren Überlegungen und Planungssicherheit sinnvoll.
Du planst doch gerade erst 3 neue Zählerplätze.
Das ist ein Haus von 1968. Das heißt Kernsanierung - alles raus - alles neu. Ich mach da keine Kompromisse. Nur möchte ich ungern in der Ausführung wieder umplanen weil die Vorschrift anders ist. Ich will das vermieten in zwei Wohneinheiten, deshalb drei Zähler. Da habe ich keine Lust mir Eier ins Nest zu legen. Direkt alles vernünftig.
Dann verlege doch ein Leerrohr falls erforderlich.
Sind die geplanten Zähler denn auf der jeweiligen Etage im Treppenhaus oder im Keller?
Im Keller könnte man ja aufputz jederzeit nachinstallieren.
Planst Du denn gar keine Anschlüsse Internet und Kommunikation?
Aber ruf da mal an. Der Netzbetreiber ist ja meist der Grundversorger Strom. Frag was die haben müssen bzw. haben wollen, falls das ein Unterschied sein sollte.
Ich mache alles neu. In den Keller kommen die drei Zähler und wohl auch der APZ (4 Felder) plus der Allgemeinstrom (Heizung, Beleuchtung Flur, Beleuchtung Treppenhaus, Außenbeleuchtung zur Straße etc.) In jede Wohnung kommt dann eine eigene Unterverteilung (2 Felder 5 Reihen).
Anschlüsse für Internet und Kommunikation werde ich nur durch Leerrohr in die entsprechenden Wohneinheiten realisieren. In den Wohnungen lege ich dann noch Leerrohre vom Verteilerkasten in Wohnzimmer 2x, Schlafzimmer 1x, Kinderzimmer 1x und Küche 1x. Die Netzwerkleitungen können sich die Mieter dann vom Kasten aus in den Raum oder Räume ziehen wo sie möchten. Den Anschluß ans Fernmeldenetz / Kabel etc. bereite ich nur mit Mehrspatendurchführung vor und ziehe dies bis zur Straßenkante. Wer dann etwas haben will muss es beauftragen und bezahlen. Natürlich werde ich die Mieter unterstützen und dem Anbieter den Zugang freilegen. Aber warum soll ich einen Kabel- oder Telefonanschluss legen lassen ohne ihn zu benutzen. Das ist mir zu teuer. Wir haben damals (1999) den Telefonanschluss bei der Telekom beantragt - da wir ja auch einen Anschluss genommen haben und nicht nur die Leitung ins Haus legen ließen war das umsonst. Lass ich nur die Leitung ins Haus legen und beantrage keinen Anschluss kostet das richtig 4-Eckig Geld. Der Mieter kann nach belieben sich einen Anschluß legen lassen - im Haus bereite ich die Kabelwege als Leerrohr mit genug Reserve vor.
Gut - im Keller 3 Zähler im Kasten mit APZ.
Außerdem muss ein Datenkabel cat7 vom APZ Bereich zum APL (Hausverteiler für Telefonleitungen Telekom) gelegt werden. Alle weitere Bestückung und Anschlüsse sind dann Leistung des Energieversorgers vor Ort.
Der APL ist dann gedanklich 1 Meter daneben an der Wand. Kein Problem.
Dann weiterführende Datenkabel oder Verbindungen sind durch den Netzbetreiber zu realisieren. Da bist Du dann raus.
Frage wirklich mal in Deiner Örtlichkeit nach, was der Netzbetreiber macht, wenn ein APL fehlt und auch soweit nicht geplant ist. Die Antwort fände ich jetzt auch interessant. Vielleicht über Funk.
Es gibt ja zunehmend Verbraucher die ausschließlich über LTE oder 5g kommunizieren. Die Abwesenheit eines festen Anschluss können die Mietparteien vereinbaren (stillschweigend ist aber einer vorhanden).
Soweit mir bekannt nur ein APZ, da dies dem Versorger dient, ggf digitale Technik (Modem/Router) zu verbauen, um die Zähler auszulesen.
Der Elektriker konnte mir dies auch nicht genau beantworten (also ist er schon raus aus dem Umbau).
Das ist traurig, raus ist er dann im Sinne von "unfähig"..
Du kannst den neuen Zählerschrank nicht selbst installieren/in Betrieb nehmen... Der Elektriker, sofern der, der da war, eine Zulassung beim Netzbetreiber hat, muss die TAB des Netzbetreiber kennen und auch wissen, wie der Zählerschrank aufzubauen ist, was vorab zu legen und bereit zu stellen ist... Wenn er das nicht kann, ist er nicht kompetent oder überhaupt befähigt, einen Zählerschrank abzunehmen und die Inbetriebsetzung durchzuführen...
Sehe ich auch so. Und da er zwar zugelassen ist aber unfähig ist er raus.
Ich möchte ja gar nicht selbst installieren - aber planen. Da muss ich ja schon die groben Eckpunnkte wissen. Ob 4 Felder oder 5-6 ist ja schon ein Unterschied. Und ob ich noch Datenleitungen zwischen Wohnungen und Keller ziehen muss ist auch nicht ganz unwichtig. Aber wie läuft das mit dem Datenverkehr? Ich beantrage doch keinen Internet-/Telefonanschluss nur damit die Ihren Sche... Zähler auslesen können. Das können die selber machen - wenn die das wollen sollen die das auch bezahlen. Ich brauche als Vermieter dort keinen Datenanschluss.Und ich glaube nicht, dass die Mieter dan Anbieter in ihrem Netzwerk rumwühlen lassen wollen.
OK. Ein APZ ist ja schon mal wegen der Kosten von Vorteil. Aber wo ziehe ich das Datenkabel den hin? Zum Mieter? Ich selbst wohne nicht dort und hab dann auch keinen Datenanschluss /Telefonanschluss dort in dem Objekt.