Ape 50 gedrosselt auf 25 ohne Prüfbescheinigung?
Hallo Zusammen,
ich bin mir nicht recht sicher jedoch ist es soweit ich weis so, dass wenn man Mofas etc welche nur 25kmh laufen, ohne Mofaprüfbescheinigung fährt es nur 25€ Busgeld sind und nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis… Das FE ist meines Wissens nach mit einer Anzeige und evtl Führerscheinsperre verbunden. Also die Frage ansich: Kann ich eine Ape 50 (gedrosselt auf 25) ohne Mofaprüfbescheinigung im öff. StVerkehr fahren und riskiere 25€ oder täusche ich mich. Herzlichen Dank für alle Antworten! Grüße Tim
3 Antworten
generell hast du recht mit den 25€. denk aber daran, dass du wenn du als wiederholungstäter bekannt bist, größere probleme bekommen kannst.
Das Führen eines geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugs erfordert keine Fahrerlaubnis, wenn es nicht schneller als 25 km/h fahren kann, §4 Abs 1 Nr 1b FeV:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist
Eine Ape 50 fällt unter Klasse L2e-U (dreirädriges Kleinkraftrad für Güterbeförderung). Wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Häöchstgeschwindigkeit auf 25 km/h beschränkt ist, ist sie somit fahrerlaubnisfrei und es kann kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen, siehe Wortlaut von §21 StVG - "...die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat".
Die Folge ist somit ein Verstoß gegen Tatbestandsnummer 205000 aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog:
Sie führten ein Mofa/geschwindigkeitsbeschränktes Kraftfahrzeug *), obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben
§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
20,00€
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis…
Dann solltest du möglicherweise über einen Wechsel der Fahrschule nachdenken, wenn dir dort beigebracht wird, dass fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis erfordern.
Die Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis. Meine Infos habe ich aus der FeV und ich werde nicht mit einem Fahrschüler darüber diskutieren, ob er mehr zu sagen hat als der Gesetzgeber.
Der Wortlaut von §4 FeV ist eindeutig, es ist keine Fahrerlaubnis erforderlich und er kann somit nicht gegen §21 StVG verstoßen, der das Fahren ohne die erforderliche FE unter Strafe stellt.
Welche Fahrerlaubnis ist für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge erforderlich?