Dürfte ich mit einer Ape 50 25kmh auf einem Radweg fahren?
Hallo, dürfte ich mit einer Ape 50 (auf 25kmh gedrosselt) auf einem Radweg außerorts fahren.
Liebe Grüße
1 Antwort
In §2 Abs 4 StVO heißt es:
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
Was man sich bei der Formulierung gedacht hat, wird wohl ewig ein Rätsel bleiben. Bereits seit 2013 wird zwischen Mofas und geschindigkeitsreduzierten zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h unterschieden.
Legt man diese wirre Regelung wortwörtlich aus, darf ein Fahrrad mit Hilfsmotor ("Mofa") auf dem Radweg fahren, ein auf 25 km/h gedrosseltes Moped ("geschwindigkeitsreduziertes Kleinkraftrad bis 25 km/h") hingegen nicht, da ja lediglich vom "Mofa" die Rede ist.
Dein geschwindigkeitsreduziertes dreirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L2e ist zwar einem Mofa gleichgestellt, darf mit der Mofaprüfbescheinigung gefahren werden, ist aber nunmal kein Fahrrad mit Hilfsmotor ("Mofa") und darf somit nicht auf den Radweg.
Ich Fahre Außerorts Regelmäßig auf Radweg wohne auf dem Platten Land im Emsland da sind zumindest die Radweg etwas breiter vie die Ape.