Anzeigen wegen geheimer Aufnahmen?
Hallo,
wollte nur mal Rat einholen. Eine Freundin, die ich seit über zehn Jahren kenne hat während unserer Freundschaft, die mittlerweile auch beendet ist, Fotos von mir heimlich gemacht, in denen ich freizügiger gekleidet bin.
Folgendes ist passiert: wir haben damals sehr oft Videoanruf am Abend gemacht und dort haben wir uns immer die Sachen gezeigt, die wir neu gekauft hatten. Das waren oftmals auch freizügigere Sachen und sie hat während des anrufes anscheinend immer Screenshots von mir gemacht und die in anderer Gruppen weitergeleitet und dort über mich geredet. Das Reden interessiert dich ehrlich gesagt nicht einmal. Sie war ja nur eifersüchtig.
Mir geht es nicht darum, dass du über mich gelästert hat. Mir geht es sehr darum, dass sie sich das Recht nimmt im privaten geheimer Fotos zu machen, die ich so niemals ins Internet stellen würde und leite diese an Dritte weiter. Kann ich da richtig vorgehen und sie anzeigen? Leider habe ich das erst heute erfahren und das war vor zwei Jahren aber ehrlich gesagt regt mich das immer noch auf, weil sie sicherlich die Fotos noch hat.
5 Antworten
Ja, durch das Weiterleiten von den Fotos hat sie dein Recht am eigenen Bild verletzt und ich glaube, dass es auch verboten ist die Screenshots zu machen, weil man Anrufe ja nicht ohne Erlaubnis mitschneiden darf.
Ja, das unerlaubte Verbreiten von Bildmaterial ist strafbar. Da sie das übers Internet gemacht hat wird es auch sehr einfach sein, es nachzuweisen.
Das ist wohl keine wahre Freundin.
Du solltest eine Rechtsberatung einholen. Diese Urheberrechtsverletzung ist nicht erlaubt, das ist eine Erniedrigung, Rufschädigung und sicher kann das rechtlich geahndet werden.
Die andere Sache ist, dass Du zukünftig vorsichter sein solltest mit solchen heiklen Bildern.
Alles Gute für Dich.
Das ist wirklich eine Riesenenttäuschung, wenn nur ein kurzes Kleid zu sehen ist, geht es ja noch. Sie ist wohl sehr neidisch auf Dich und wollte sich Rächen.
ja natürlich Recht am eigenen Bild, ist im End ne Urheberrechtsverletzung mit dem sexuellen Hintergrund sogar Richtung unerlaubter Pornografie. + sowas wie Rufmord (heißt eig anders)
Das ist natürlich nicht in Ordnung!
Da sie unerlaubt Bilder von dir gemacht hat und diese anschließend im Internet veröffentlicht hat bzw. Diese an Dritte weitergeleitet hat, hat sie dein Recht am eigenen Bild auf unzumutbare Weise verletzt. Das dürfte reichen um sie dafür anzuzeigen.
Ob ich so eine Person noch als mein Freund/Freundin bezeichnen könnte, ist auch mehr als fraglich. Wahre Freunde würden sowas niemals machen.
Unbedingt heikle Bilder sind das ja nicht. Diese Sachen würde ich auch draußen tragen. Es ist zum Beispiel ein kürzeres Kleid. Dennoch hätte ich solche Bilder ja nicht ins Internet gestellt. Und ich glaub man hat ja so ein gewisses Vertrauen in Leuten, die man schon über zehn Jahre kennt. Man kann sich ja immer täuschen