Ja, kommt drauf an welche. HIV kannst du zum Beispiel schon von Geburt an haben, oder wenn du mit dem Blut eines HIV-positiven in Kontakt gekommen bist, weil du ihm ohne Handschuhe ein Pflaster aufgeklebt hast und dir dann ins Gesicht gefasst hast. HPV kann zum Beispiel auch beim Küssen übertragen werden. Krankheiten, wie Chlamydien hingegen werden fast ausschließlich beim Sex übertragen.

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Die Vagina ist ein 8 bis 12 cm langer Muskelschlauch. Dieser dehnt sich aber bei Erregung, Stimulation oder auch vor einer Geburt. Manchmal stöst der Penis auch gegen den Muttermund. Manche Frauen finden das gut, andere eher schmerzhaft. Besonders in Zyklusphasen, wo der Muttermund tief sitzt bevorzugen einige Frauen deshalb Stellungen, wo der Mann nicht so tief stoßen kann.

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Eine Vergewaltigung ist ein Verbrechen, da die Mindeststrafe bei über einem Jahr angesetzt ist. Das wiederum bedeutet, dass Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln MÜSSEN, sobald sie von der Tat etwas hören, selbst wenn das Opfer dies nicht möchte.

Also anders als bei zum Beispiel Diebstahl. Da gilt ja: "Wo kein Kläger, da kein Richter"

Sobald sie erfahren, dass du Zeuge geworden bist, wirst du zu einer Befragung vorgeladen. Alle Zeugen haben Aussagepflicht. Sie haben kein Recht zu schweigen und dürfen nicht lügen. Nur wenn sie sich selbst oder ein Familienmitglied belasten müssten, dürfen sie die Aussage verweigern. Bei der Befragung darfst du einen Anwalt oder eine andere Person deines Vertrauens mitbringen. Auch das Opfer selbst gilt als Zeuge.

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