Anzeige gegen Ex wie weit darf sein Betrieb davon erfahren?

15 Antworten

Da er erstens noch nicht verurteilt wurde, da die Anzeige ja noch läuft, könntest du selbst rechtliche Konsequenzen befürchten wegen Rufmords, übler Nachrede etc. Außerdem geht es den Betrieb erst einmal nichts an, wenn so etwas läuft. Durch deine Information könntest du seine Persönlichkeitsrechte verletzen und/oder auch datenschutztechnisch Ärger einhandeln. An deiner Stelle rate ich dir dringend davon ab.

Ich bin es wirklich leid zu sehen wie er normal weiter lebt als wäre nichts und ich hier mit Problemen sitze.

Das ist Deine Wahrnehmung.

Die Anzeige läuft zwar aber bis da was passiert ist schon ein neues Jahr gefühlt.

Ein "gefühltes Jahr"? Kalender sind da doch sehr eindeutig.

Anzeigen sind keine Verurteilungen.

Üble Nachrede kann für Dich Konsequenzen haben. Solche Rachegedanken bringen keine Lösung.

Du solltest für Dich eine andere Lösung (z.B. fachliche Hilfe) suchen und finden um mit Deinen Erfahrungen umzugehen, sie zu verarbeiten.

Das ist üble Nachrede und gehört nicht in den Betrieb!!

Solche Gedanken von Dir zeigen mir, dass ihr beide Schuld an der Misere habt.

Krass wie missgünstig du bist. Hättest dich von anfang an wehren sollen, dann wäre es nie soweit gekommen. Aber jetz noch sei. Zerstören wollen, ist sehr heimtükisch.

Verarbeite es selbst und konzentriere dich auf dich. Er kann dich wegen Verleumdung anzeigen, das ist nicht so einfach wie im Internet etwas zu behaupten

Am besten gar nicht informieren.

Hier kann es durchaus nachteilige Konsequenzen für Dich haben.