Anzeige wegen Volksverhetzung?

4 Antworten

Wenn du Glück hast und sie dir glauben, das es nicht ernst gemeint ist, ist es nicht sehr unwahrscheinlich, dass das Verfahren eingestellt wird. Du solltest dir in jedem Fall einen Anwalt holen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium und eigene Recherche

"Du" wirst mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn es zu einer Verurteilung nach § 130 Abs. 2 StGB kommt.