Anzeige fürs Mobbing?
Guten Tag zusammen und zwar ist es so das ich vielleicht eine Anzeige bekommen werde fürs Mobbing und zwar habe ich eine Mitschülerin beleidigt war immer dieselbe Beleidigung sie hat mich zurückbeleidigt und so ging das weiter weil wir an einer tischgruppe waren in dieser tischgruppe war ein Freund von mir und 3 Freundinnen von ihr da ging das weiter das ich die genannten Sachen zu ihr gesagt hab manchmal fand sie diese kreativen Beleidigungen auch lustig nur irgendwann kam unsere Lehrerin zu mir und hat gesagt das ich es lassen soll dann kam auch erstmal nicht s irgendwann ging es wieder los dann kam corona und dan habe ich in der kam aufeinmal das sie mir eine Anzeige geben will geht das bin 14
g
7 Antworten
Also anzeigen kann sie dich auf jeden Fall, ob die Anzeige von der Polizei aufgenommen wird wird auf der Polizei Wache entschieden. Ich würde dir raten in Zukunft derartiges zu lassen, weil es durchaus verletzend sein kann und du dir damit viel Ärger einhandeln kannst. Ich denke nicht, dass es passieren wird, aber da du 14 und somit strafmündig bist könntest du bei schwerem Mobbing (mit Gewalt, usw.) glaube ich sogar eine Haftstrafe bekommen. Also du müsstest ins Jugendgefängnis... Da es aber (hoffentlich) nicht zu Handgreiflichkeiten gekommen ist wird es denke ich nicht passieren.
Sie kann.
Ist aber nicht schlimm. Du hast ja bewusst gehandelt und warst dir über mögliche Konsequenzen im Klaren.
DU hast nicht locker gelassen und sie hat gewartet...denn jetzt hat sie eine Zeugin und einen Beweis,außerdem bist du jetzt mit 14 strafmündig und kannst vom Richter auf die Finger kriegen.
Wer so uneinsichtig ist wie du gehört mal kräftig abgewatscht vom Gericht.
Und WEIL das dann bei dir in den Akten steht,wird man in Zukunft genauer hinschauen wenn du dir noch was, egal was, zu Schulden kommen lässt!
Cyber-Mobbing fällt nicht nur unter die §§ 185 ff. StGB. Darüber hinaus können (Ton- bzw. Bild-)Aufnahmen vom Mobbing-Opfer die Vertraulichkeit des Wortes oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs verletzen. Beides stellt eine Straftat dar (§§ 201 und 201a StGB).
Nehmen die Täter täglich, wöchentlich oder über Monate hinweg Kontakt zu ihrem Opfer auf, um es zu tyrannisieren, so erfüllen sie außerdem den Tatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB). Sprich, sie sind nichts anderes als Stalker. Sie müssen damit rechnen, dass die Polizei Smartphone oder Laptop als Tatmittel beschlagnahmt.
Gehen würde es schon, aber vermutlich blufft sie nur und will dir bissl angst machen
Hab ich nicht gesagt. Bitte nicht immer was in Antworten rein interpretieren
Ich mochte da nichts reininterpretieren... es geht mir nur darum, dass es ein Hilfeschrei des Mädchens ist, dass sie es nicht mehr erträgt... und dann heißt es von dir... vielleicht blufft sie nur...
mobbing kann aber zu Scheren seelischen Schäden führen und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden..
tut mir leid, wenn es anders rüber kam
Ja ich weiß das Mobbing schlimm ist, aber ich weiß auch, dass wenn es um Anzeigen geht und das von Kindern/Jugendlichen kommt, meistens nur geblufft wird.
Nein das hat mir sowieso erstmal den gar ausgemacht
Kannst dir mal den Beitrag dazu durchlesen
Kommt drauf an in welcher Position man ist hehe😅