Anzeige?
Hallo, eines Tages habe ich mit einem Typen einen Tausch geplant (auf willhaben). Ich habe leider nicht gewusst dass die Ware die ich ihm angeboten habe nicht original (eine Fälschung) ist. Der Wert lag bei ca. 150€. Er hat mir gesagt das er es bei der Polizei melden wird. Kann ich eine Anzeige kriegen und wie hoch ist die Strafe? Ist Tauschen überhaupt Strafbar?
2 Antworten
Meiner Meinung nach obliegt es der Staatsanwaltschaft, ob sie dieses Delikt verfolgt. Die Polizei ist verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen, wenn sie dazu aufgefordert wird. Aber letztlich entscheidet der Staatsanwalt, ob er ermittelt oder die Ermittlung einstellt.
Wenn er die Strafverfolgung einstellt, ist meist der Grund, dass der Schaden als gering eingeschätzt wird und somit nicht im öffentlichen Interesse liegt, verfolgt zu werden.
Wie groß die Chance ist, dass der zuständige Staatsanwalt sagt, dass er's nicht weiterverfolgt, kann ich nicht sagen: Bin leider kein Jurist.
Das ist offensichtlich.
Ist aber Tatsache! Der Staatsanwalt muss entscheiden und nicht die Polizei!
Du schuldest jetzt schlicht immer noch die Originalware. Egal woher Du die bekommst.
Strafrechtlich gibt das bestenfalls ein paar Tagessätze. Vermutlichst wird das aber eingestellt, wenn Du belegen kannst, dass Du den Kaufvertrag doch noch erfüllt hast.
Was meinst du mit ,,Vermutlichst wird das aber eingestellt, wenn Du belegen kannst, dass Du den Kaufvertrag doch noch erfüllt hast"
Wenn Du jetzt nachträglich den Kaufvertrag noch erfüllst, ist das Verfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaft vermutlich recht gering. Garantie gibt es natürlich nicht.
Wie kann ich seine Kontaktdaten bekommen oder mit ihm Kontakt aufnehmen?
Du wartest jetzt ab bis Du einen Anhörungsbogen von der Polizei erhälst. Wenn das überhaupt passiert. Dann beantragst Du bei Gericht/Staatsanwaltschaft Akteneinsicht. Kostet ca. 12 Eurotaler. Und da siehst Du dann Namen und Adresse des Geschädigten.
Das ist offensichtlich.