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1 Antwort

Ich bin kein Jurist, aber würde an deiner Stelle ganz gelassen sein.

Schon das Rückfordern eines Geschenkes ist nicht ganz einfach, da muss sowas wie grober Undank im Spiel sein. Wenn z.B. ein Elternteil sein Haus einem seiner Kinder schenkt, mit Wohnberechtigung, und dann rausgeekelt wird.

Und du hast ihr ja eine Karte zurückgegeben. Anzeigen kann man nur Straftaten. Da käme Betrug ins Spiel, aber den muss sie erst mal nachweisen, Betrug geschieht immer mit Absicht.

Ich frage mich eher, wie du es überhaupt so lange mit ihr ausgehalten hast.